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Dienstag, 10. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ärztebewertungsportal“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 14.11.2019
- 15 U 89/19 und 15 U 126/19 -

Ausgestaltung des Bewertungsportals Jameda in Teilen unzulässig

Plattform gewährte zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise verdeckte Vorteile

Das Oberlandesgerichts Köln hat entschieden, dass mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform Jameda unzulässig sind, da Jameda durch die Gestaltung die zulässige Rolle des "neutralen Informations­mittlers" verlässt und den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise "verdeckte Vorteile" gewährt.

Im zugrunde liegenden Fall haben zwei Ärzte erfolgreich das Online-Bewertungsportal Jameda auf Löschung des ohne ihr Einverständnis angelegten Profils verklagt.Das Oberlandesgericht Köln beanstandete in seiner Entscheidung insbesondere, dass auf dem ohne Einwilligung eingerichteten Profil des Klägers bzw. der Klägerin (sogenannte "Basiskunden") auf eine Liste mit weiteren Ärzten verwiesen wurde, während auf den Profilen der Ärzte, die Beiträge an die Plattform bezahlen (sogenannte "Premium-" oder "Platinkunden"), ein solcher Hinweis unterblieben ist. Unzulässig sei ebenfalls, dass die zahlenden Ärzte in Auflistungen mit Bild dargestellt... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.03.2018
- 26 U 4/18 -

Ärztebewertungsportal jameda.de muss falsche Tatsachenbehauptung löschen

Tatsachenbehauptungen glaubhaft von Zahnärztin widerlegt

Ein Ärztebewertungsportal hat es zu unterlassen, falsche Tatsachenbehauptungen über einen Zahnarzt zu veröffentlichen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Streitfall hat das Ärztebewertungsportal www.jameda.de Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegt. Mit dieser war ihm untersagt worden, bei der Patientenbewertung zu verbreiten, die Zahnärztin "verzichte auf eine Aufklärung/ Beratung" sowie "ihre Prothetiklösungen seien zum Teil falsch".Das Oberlandesgericht Hamm hat die vorinstanzliche... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2018
- VI ZR 30/17 -

Keine "neutrale" Informations­vermittlung: Jameda muss gegen den Willen einer Ärztin veröffentlichtes Profil löschen

BGH zur Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arzt­bewertungs­portals im Internet

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob die Aufnahme personenbezogener Daten einer Ärztin gegen deren Willen in ein Bewertungsportal im Internet zulässig ist.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Arztsuche- und Arztbewertungsportal, auf dem Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe kostenfrei abgerufen werden können. Als eigene Informationen der Beklagten werden die sogenannten "Basisdaten" eines Arztes angeboten. Zu ihnen gehören - soweit der Beklagten bekannt -... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.09.2014
- VI ZR 358/13 -

Jameda-Urteil: Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Ärzte­bewertungs­portal

Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt nicht Recht des Portalanbieters auf Kommunikations­freiheit

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch darauf hat, mit seinen Daten aus einem Ärzte­bewertungs­portal gelöscht zu werden. Der Bundesgerichtshof verwies in seiner Entscheidung darauf, dass das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung nicht das Recht des Portalanbieters auf Kommunikations­freiheit überwiegt und dieser somit zur Erhebung, Speicherung und Nutzung sowie nach § 29 Abs. 2 BDSG zur Übermittlung der Daten an die Portalnutzer berechtigt ist. Für den Fall des Missbrauchs des Portals kann der Arzt gegebenenfalls die Löschung unwahrer Tatsachen­behauptungen sowie beleidigender oder sonst unzulässiger Bewertungen verlangen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist niedergelassener Gynäkologe. Die Beklagte betreibt ein Portal zur Arztsuche und Arztbewertung. Internetnutzer können dort kostenfrei der Beklagten vorliegende Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe abrufen. Zu den abrufbaren Daten zählen unter anderem Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, Kontaktdaten und Sprechzeiten sowie... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Beschluss vom 03.07.2013
- 25 O 23782/12 -

Anonyme Äußerungen im Ärzte­bewertungs­portal: Kein Anspruch eines Arztes auf Auskunft über Kontaktdaten eines Portalnutzers

Herausgabe der Daten nur bei Einwilligung des Nutzers oder gesetzlicher Erlaubnis (§ 12 Abs. 2 TMG)

Äußert sich ein Arztbesucher auf einem Ärzte­bewertungs­portal negativ über die Leistungen eines Arztes, so hat dieser grundsätzlich keinen Anspruch gegenüber dem Portalbetreiber auf Auskunft der Kontaktdaten des Portalnutzers. Die Daten dürfen nur herausgegeben werden, wenn der Nutzer dem zustimmt oder ein Gesetz dies erlaubt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.

Im zugrunde liegenden Fall äußerte sich der Nutzer eines Ärztebewertungsportals im Internet negativ und anonym über eine Kinderärztin. Diese sah sich durch den Beitrag in ihren Rechten verletzt und befürchtete negative Auswirkungen auf ihren Praxisbetrieb. Sie klagte daher gegen den Portalbetreiber auf Auskunft der Kontaktdaten des Nutzers, um diesen später auf Unterlassung in Anspruch nehmen zu können.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 12.10.2012
- 158 C 13912/12 -

Amtsgericht München zur Zulässigkeit eines Ärztebewertungs­portals im Internet

Meinungs- und Kommunikations­freiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Ein Ärztebewertungs­portal ist dann zulässig, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungs­möglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikations­freiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall betreibt die spätere Beklagte unter einer Internetadresse ein Ärztebewertungsportal. Dort bietet sie eine Arztsuche und eine Ärztebewertung an. Internetnutzer können Informationen zu Ärzten und anderen Heilberuflern kostenfrei abrufen. Soweit vorhanden sind auf dem Portal Informationen wie Name, Titel, Fachrichtung, Praxisanschrift und weitere Kontaktdaten... Lesen Sie mehr