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Landgericht Koblenz, Urteil vom 16.03.2022
- 4 O 213/21 -
LG Koblenz: Kein Schmerzensgeld wegen durch Buggy blockierten Briefkästen
Auf Treppenabsatz abgestellter Kinderwagen stellt keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht dar
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Sturz bei dem Versuch, einen Kinderwagen beiseite zu schieben, um an die davon blockierten Briefkästen zu gelangen, keine Ansprüche auf Schmerzensgeld nach sich zieht.
Die Klägerin und die Beklagte zu 1. haben von der Beklagten zu 2. jeweils eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bad Neuenahr-Ahrweiler angemietet. Zur Hauseingangstür gelangt man über einen etwa 4 m² großen Treppenabsatz, über dem die Briefkästen der Hausbewohner angebracht sind. Die Beklagte zu 1. stellte auf diesem Treppenabsatz regelmäßig einen
Kein Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht
Das Landgericht Koblenz hat die Klage abgewiesen. Es stelle keinen Verstoß gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2022
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31664
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