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Landgericht Kassel, Urteil vom 26.02.1982
- 1 S 339/80 -
Vermieter trifft Verpflichtung zur Erstattung von auf einem Mangel der Wohnung beruhenden Kosten
Erstattungspflicht für durch den Mangel adäquat verursachte Kosten
Immer wieder auftretende Feuchtigkeit in einer Mietwohnung stellt einen Mangel dar. Kommt es deswegen zu einem Auszug des Mieters, so ist der Vermieter verpflichtet sämtliche Kosten zu ersetzen. Die Kosten müssen lediglich durch den Mangel adäquat verursacht worden sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kassel hervor.
Im zugrunde liegenden Fall zog eine
Kostenerstattungspflicht des Vermieters bestand
Das Landgericht Kassel stellte fest, dass ein
Kündigung des Vermieters angesichts der Feuchtigkeit unwirksam
Das Landgericht führte weiter aus, dass die
Fehlende Kündigung der Mieterin unerheblich
Zudem sei es nicht darauf angekommen, so das Landgericht, ob die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2013
Quelle: Landgericht Kassel, ra-online (zt/WuM 1982, 188/rb)
Jahrgang: 1982, Seite: 188 WuM 1982, 188
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Dokument-Nr. 16068
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