Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.04.2014
- 310 O 409/11 -
Illegales Filesharing: Anschlussinhaber muss nichtehelichen Lebensgefährten über Verbot der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen belehren
Pflicht zur ausreichenden Verschlüsselung des W-LAN-Zugangs durch persönliches, langes und sicheres Passwort
Ein Anschlussinhaber ist verpflichtet seinen nichtehelichen Lebensgefährten über das Verbot der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen zu belehren. Zudem muss der W-LAN-Zugang durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort geschützt werden. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Inhaberin eines Internetanschlusses erhielt im September 2010 von der Rechteinhaberin eines Films eine Abmahnung. Hintergrund dessen war, dass über den Anschluss ein Film in einer Internet-Tauschbörse illegal zum Herunterladen angeboten wurde. Die Anschlussinhaberin gab an nicht an einer Tauschbörse teilgenommen zu haben. Ihre drei minderjährigen Kinder hätten zudem keinen Zugriff auf den Anschluss gehabt. Ihrer Meinung nach habe aber ihr Lebensgefährte, der zeitweise in ihrer Wohnung gelebt hatte und über einen eigenen Laptop verfügte, die
Anspruch auf Unterlassung bestand
Das Landgericht Hamburg bejahte zunächst einen Unterlassungsanspruch gegenüber der Anschlussinhaberin. Sie sei als Störerin für die
Pflicht zur ausreichenden Verschlüsselung des W-LAN-Zugangs erforderlich
Soweit die Anschlussinhaberin vortrug, dass der Lebensgefährte sich die Zugangsdaten selbst verschafft habe, merkte das Landgericht an, dass sich diese in der Regel werkseitig auf dem Boden des W-LAN-Routers befinden. Der Lebensgefährte könne sich damit durch das Ablesen der Unterseite des Routers die Zugangsdaten verschafft haben. In diesem Zusammenhang verwies das Landgericht darauf, dass der W-LAN-Zugang durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort geschützt werden muss.
Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten bestand
Der Rechteinhaberin habe nach Auffassung des Landgerichts darüber hinaus ausgehend von einem Streitwert von 20.000 EUR ein Anspruch auf Ersatz ihrer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2014
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 1263 NJW-RR 2014, 1263
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19121
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19121
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.