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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beamtenverhältnis auf Lebenszeit“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2022
- 26 K 9086/18 und 26 K 9087/18 -
Grundschullehrer haben keinen Anspruch auf gleiche Besoldung wie Studienräte
Einteilung in Besoldungsgruppen verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz
Grundschullehrer haben keinen Anspruch darauf, wie Studienräte besoldet zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen zweier Grundschullehrerinnen abgewiesen.
Die Klägerinnen sind als Beamtinnen auf Lebenszeit in die Besoldungsgruppe A 12 eingestuft. Sie begehren die Einstufung in die mit einem höheren Grundgehalt ausgewiesene Besoldungsgruppe A 13 sowie die Gewährung einer Studienratszulage. Sie sind der Auffassung, dass sowohl ihre Ausbildungen wie auch ihre ausgeübten Tätigkeiten sich von denen der mit A 13 zuzüglich einer Studienratszulage besoldeten Studienräte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen nicht oder jedenfalls nicht mehr so wesentlich unterschieden, dass die ungleiche Besoldungshöhe im Eingangsamt berechtigt sei.Hintergrund der Klageverfahren... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.05.2017
- 16a D 15.2267 -
Mitteilung sadomachistischer Phantasien gegenüber 15-jähriger Schülerin rechtfertigt Entfernung des Lehrers aus Beamtenverhältnis
Schwere Dienstpflichtverletzung wegen erheblichen Eingriffs in sittliche und sexuelle Entwicklung der Schülerin
Versendet ein Lehrer an eine 15-jährige Schülerin, die in ihn verliebt ist, eine E-Mail, in dem sadomachistische Praktiken mit einer anderen Schülerin detailliert geschildert werden, rechtfertigt dies seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Durch den erheblichen Eingriff in sie sittliche und sexuelle Entwicklung der minderjährigen Schülerin begeht der Lehrer eine schwere Dienstpflichtverletzung. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein 38-jähriger Lehrer im August 2015 vom Verwaltungsgericht Augsburg aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil er pornografische Schriften und eine vorsätzliche Körperverletzung gegenüber einer 15-jährigen Schülerin versendet bzw. begangen hatte. Der Lehrer unterhielt zu der Schülerin seit etwa einem Jahr eine rein emotionale Beziehung, als er eine... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 24.09.2014
- 1 K 310/14.NW -
Kein vorzeitiger Ruhestand für Beamte auf Zeit
Beamtenverhältnis auf Zeit muss in Bezug auf vorzeitigen Ruhestand nicht mit Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gleichgestellt werden
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die seit 2012 geltenden Vorschriften des Landesbeamtengesetzes in Rheinland-Pfalz für Beamtinnen und Beamte auf Zeit im Unterschied zur früheren Gesetzeslage keine Möglichkeit mehr vorsehen, vorzeitig wegen Schwerbehinderung mit 60 Lebensjahren aus dem aktiven Dienst auszuscheiden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war eine Verbandsgemeinde, deren Bürgermeister ab 2010 für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt worden ist. Für die Dauer der Amtszeit steht er in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Unter Berufung auf eine anerkannte Schwerbehinderung beantragte er bei der Verbandsgemeinde, ihn mit 62 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Die... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.04.2014
- 36 K 394.12 -
Verweigerung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen Geschlechtsumwandlung unzulässig
Prozess der Geschlechtsumwandlung bietet kein Anhaltspunkt für spätere Dienstunfähigkeit
Zwar kann die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit verweigert werden, wenn Anhaltspunkte für eine spätere Dienstunfähigkeit vorliegen. Solch ein Anhaltspunkt wird aber nicht durch den Prozess einer Geschlechtsumwandlung begründet. Die Geschlechtsumwandlung darf daher nicht als Begründung für die Verweigerung der Ernennung herangezogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Beamtin auf Probezeit beim Bundeskriminalamt wurde im Februar 2010 die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit in der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes verweigert. Als Begründung führte die Behörde an, dass die Beamtin in Begriff war ihre sexuelle Identität zum männlichen Geschlecht hin zu ändern. Durch diese Geschlechtsumwandlung sei... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.06.2013
- L 6 AL 116/12 -
Behinderter Lehrer hat Anspruch auf Gleichstellung mit schwerbehinderten
Angestelltenverhältnis steht Gleichstellung nicht entgegen
Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 sollen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Bei Lehrern ist insoweit auf die Tätigkeit im Beamtenverhältnis abzustellen. Ob ein Angestelltenverhältnis besteht, ist unbeachtlich. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einem an Multipler Sklerose erkrankten Lehrer ist ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt worden. Er war als Studienrat 5 Jahre im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Probe beschäftigt. Weil eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden könne, wurde er nicht in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.05.2008
- 2 BvL 11/07 -
Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit ist verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht kippt Befristung
Im Staatsdienst dürfen Führungspositionen grundsätzlich nicht zeitlich befristet werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Richter erklärten eine anderslautende Regelung im Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig. Eine befristete Vergabe verletze das Lebenszeitprinzip; dieses wiederum sei für die Unabhängigkeit der Beamten nötig. Nach § 25 b Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen wurden Führungsämter zunächst auf Zeit vergeben, erst nach zwei Amtszeiten von zusammen 10 Jahren wurde auch das Amt auf Lebenszeit übertragen.
Nach § 25 b Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) werden bestimmte Führungsämter zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit vergeben. Dabei wird das fortbestehende, jedoch ruhende Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch das zusätzlich begründete Beamtenverhältnis auf Zeit überlagert. Eine Verleihung des Führungsamts auf Lebenszeit ist erst möglich, nachdem zwei Amtszeiten von... Lesen Sie mehr