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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.05.2017
- 16a D 15.2267 -
Mitteilung sadomachistischer Phantasien gegenüber 15-jähriger Schülerin rechtfertigt Entfernung des Lehrers aus Beamtenverhältnis
Schwere Dienstpflichtverletzung wegen erheblichen Eingriffs in sittliche und sexuelle Entwicklung der Schülerin
Versendet ein Lehrer an eine 15-jährige Schülerin, die in ihn verliebt ist, eine E-Mail, in dem sadomachistische Praktiken mit einer anderen Schülerin detailliert geschildert werden, rechtfertigt dies seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Durch den erheblichen Eingriff in sie sittliche und sexuelle Entwicklung der minderjährigen Schülerin begeht der Lehrer eine schwere Dienstpflichtverletzung. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein 38-jähriger
Rechtmäßige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Berufung des Lehrers zurück. Die
Schwere Dienstpflichtverletzung aufgrund Mitteilung sadomachistischer Phantasien und vorsätzliche Körperverletzung
Ein Beamter, der sich der Verbreitung pornografischer Schriften und vorsätzlicher Körperverletzung gegenüber einer minderjährigen
Erheblicher Eingriff in sittliche und sexuelle Entwicklung
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2018
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 17.08.2015
[Aktenzeichen: M 19 DK 15.1048]
- Unterrichtsverbot für Lehrer wegen Verhältnis mit minderjähriger Schülerin rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 06.02.2017
[Aktenzeichen: 1 L 50/17]) - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Besitzes kinderpornographischer Materialien rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.01.2013
[Aktenzeichen: 12 K 1927/11]) - Näheverhältnis einer Lehrkraft zu einem labilen Schüler rechtfertigt Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Probe
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.09.2022
[Aktenzeichen: 6 A 2601/20])
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Dokument-Nr. 25366
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