Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 09.08.2018
- B 14 AS 38/17 R -
Mietzahlungen durch Jobcenter: Kein Anspruch des Vermieters auf Ausgleich von Mietrückstränden gegen Jobcenter
Vermieter kann vom Jobcenter keine Mietzahlungen verlangen
Einem Vermieter steht gegen das Jobcenter kein Anspruch auf Mietzahlungen und somit kein Anspruch auf Ausgleich von Mietrückständen des Wohnungsmieters zu, auch wenn das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Vermieter gegen das
Vorinstanzen verneinen Direktanspruch des Vermieters gegen Jobcenter
Die Klage blieb sowohl vor dem Sozialgericht München als auch dem Bayerischen Landessozialgericht erfolglos. Dem Vermieter stehe nach Ansicht der Gerichte kein Direktanspruch gegen das
BSG: Kein Anspruch auf Zahlung von Mietrückständen gegen Jobcenter
Das Bundessozialgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Vermieters zurück. Der Vermieter könne vom
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2019
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (vt/rb)
- Sozialgericht München, Urteil
[Aktenzeichen: S 19 AS 179/14] - Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.10.2017
[Aktenzeichen: L 7 AS 326/17 ZVW]
Jahrgang: 2018, Seite: 3740 NJW 2018, 3740 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2018, Seite: 792 WuM 2018, 792
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26924
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26924
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.