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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.06.2019
- 11 W 2/19 -
Bei Kostenübernahmeerklärung durch Jobcenter steht Vermieter zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen Zivilrechtsweg offen
Kostenübernahmeerklärung ist auch privatrechtlicher Natur
Die Kostenübernahmeerklärung eines Jobcenters ist zumindest auch privatrechtlicher Natur. Daher steht einem Vermieter zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen der Zivilrechtsweg offen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Kammergericht in Berlin darüber entscheiden, ob die Betreiberin einer Obdachlosenunterkunft im Wege der Zivilklage ein
Geltendmachung des Zahlungsanspruchs im Wege der Zivilklage
Das Kammergericht Berlin entschied, dass der
Kostenübernahmeerklärung stellt keine bloße Information dar
Die Kostenübernahmeerklärung stelle nach Ansicht des Kammergerichts keine bloße Information oder Tatsachenmitteilung über das grundsätzliche Bestehen eines Hilfeanspruchs und die Bekanntgabe der beabsichtigten Abwicklung des Zahlungsverkehrs durch Direktzahlung dar. Mit der Erklärung habe sich das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2019
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (zt/GE 2019, 917/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 917 GE 2019, 917
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Dokument-Nr. 27758
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