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Freitag, 2. Juni 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mietrückstände“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2022
- VIII ZR 307/21 -

BGH: Ausgleich des Mietrückstands innerhalb der Schonfrist hat keine Auswirkung auf ordentliche Kündigung

Schonfristzahlung bewirkt nur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung

Der Ausgleich eines Mietrückstands innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB hat nur Auswirkung auf die fristlose Kündigung, nicht aber auf die ordentliche Kündigung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2018 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Mietrückstände. Diese beruhten darauf, dass der Mieter wegen angebliche Mängel seine Miete gemindert hatte. Nachdem die Vermieterin Räumungsklage erhoben hat, glich der Mieter sämtliche Rückstände aus.Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg gab der Räumungsklage statt. Es hielt die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung für wirksam. Das Landgericht Berlin sah dies anders. Aufgrund der Schonfristzahlung sei nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.02.2022
- L 11 AS 578/20 -

Vermieter kann Jobcenter nicht zur Zahlung von Nebenkosten und Mietrückständen heranziehen

Direktzahlungs­möglichkeit begründet keine eigenen einklagbaren Ansprüche

Ein Vermieter, der Wohnungen an Grundsicherungs­empfänger vermietet, hat trotz der im SGB II vorgesehenen Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Nachdem eine Mieterin ihre Nebenkosten für die Jahre 2018 und 2019 nicht beglichen hatte, verlangte ein Vermieter aus dem Harz die Zahlung der Rückstände vom Jobcenter Goslar. Dieses lehnte eine Direktüberweisung mangels eigener Ansprüche des Vermieters aus dem SGB II ab. Der Vermieter hielt mit Blick auf entsprechende Direktzahlungen an den Energieversorger den Gleichbehandlungsgrundsatz... Lesen Sie mehr

Landgericht Krefeld, Urteil vom 30.06.2021
- 2 O 546/20 -

Vertragsanpassung aufgrund coronabedingter Betriebsschließung muss unverzüglich nach einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs verlangt werden

Höchstmögliches Anpassungsrecht in Höhe von 50 %

Beansprucht ein Gewerbemieter wegen der coronabedingten Betriebsschließung eine Vertragsanpassung gemäß § 313 BGB, so muss diese nach Ausspruch einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs unverzüglich geltend gemacht werden. Es besteht ein höchstmögliches Anpassungsrecht in Höhe von 50 %. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Betreiber einer Diskothek in Nordrhein-Westfalen mussten nach behördlicher Anordnung aufgrund der Corona-Pandemie ihren Betrieb ab März 2020 schließen. Aufgrund dessen zahlten sie ab Oktober 2020 keine Miete mehr. Der Vermieter akzeptierte dies nicht und sprach daher eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs aus. Er erhob schließlich... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 29.03.2021
- 13 UF 2/21 -

OLG Oldenburg zur Haftung nach Auszug aus der Ehewohnung

Verpflichtung zur Zustimmung zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Beschwerde einer Frau gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts abgelehnt. Ein Ehepartner habe während der Trennungszeit auf seine Eigenständigkeit nach der Ehe hinzuwirken. Eine fortführende gemeinsame Haftung der Eheleute während der Trennungszeit für die Ehewohnung sei nicht gerechtfertigt.

Der Ehemann war im Zuge der Trennung aus der Ehewohnung im Emsland ausgezogen. Die Ehefrau und die drei - zum Teil volljährigen - Kinder verblieben in der Wohnung. In der Folge kam es zu Mietrückständen. Für diese haften bei einem gemeinsamen Mietvertrag grundsätzlich beide Eheleute. Der Vermieter lehnte es auch ab, den Ehemann aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Der Ehemann verlangte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Urteil vom 27.10.2020
- 4 C 3363/19 -

Kein Kündigungsrecht des Vermieters bei Zahlungsverzug wegen schwerer Depression

Freiberufliche Tätigkeit und Einschaltung des Jobcenters war krankheitsbedingt nicht möglich

Kann ein Wohnungsmieter wegen einer schweren Depression seine freiberufliche Tätigkeit nicht nachgehen und auch nicht Leistungen beim Jobcenter in Anspruch nehmen, rechtfertigt der dadurch bedingte Zahlungsverzug keine Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein freiberuflicher Journalist erkrankte im Juni 2019 an einer schweren depressiven Episode. Aufgrund dessen konnte er seinen Beruf nicht mehr nachgehen, weswegen er seine Miete für August, September und Oktober 2019 nicht zahlen konnte. Aufgrund der Erkrankung war ihm auch eine Inanspruchnahme von Leistungen beim Jobcenter unmöglich. Die... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 25.10.2019
- 65 S 77/19 -

Seit langem bekannte psychische Belastung einer Wohnungsmieterin entschuldigt keinen Zahlungsverzug

Mieterin muss Vorsorge zur Gewährleistung der Mietzahlungen treffen

Eine seit langer Zeit bekannte psychische Erkrankung einer Wohnungsmieterin ist keine Entschuldigung für einen Zahlungsverzug. Die Mieterin muss Vorsorge dafür treffen, dass trotz der Erkrankung die Mietzahlungen gewährleistet sind. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam eine Wohnungsmieterin in Berlin aufgrund ihrer depressiven Erkrankung mit den Mietzahlungen für August und September 2018 in Zahlungsverzug. Die Mieterin litt bereits seit mehr als acht Jahren an der psychischen Erkrankung und ließ diese von ihrem Hausarzt, einem Allgemeinmediziner, behandeln. Die Vermieterin kündigte aufgrund des Mietrückstands das... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 20.06.2019
- 8 U 132/18 -

Unwirksamkeit einer zu früh ausgesprochenen Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Kündigungs­relevanter Zahlungsverzug muss im Zeitpunkt des Kündigungszugangs vorliegen

Will der Vermieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB aussprechen, muss zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Mieter der erforderliche Zahlungsverzug vorliegen. Eine zu früh ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Mieter in Berlin wurde im Februar 2018 fristlos gekündigt, da er mit der Miete für Januar und Februar 2018 in Verzug war. Die Vermieterin gab an, das Kündigungsschreiben am Montag, dem 05.02.2018, gegen 15.40 Uhr in den Briefkasten des Mieters eingeworfen zu haben. Fraglich war nun, wann dem Mieter die Kündigung zugegangen ist. Denn... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rheine, Urteil vom 16.05.2019
- 10 C 234/18 -

Einmaliger Zahlungsverzug nach 14 Jahren Mietdauer rechtfertigt bei sofortigem Ausgleich der Mietrückstände keine ordentliche Kündigung

Treuwidriges Verhalten des Vermieters bei Festhalten an Kündigung

Kommt es nach 14 Jahren beanstandungsfreier Mietdauer zu einem Zahlungsverzug, so ist der Vermieter nicht zu einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Mieter die Mietrückstände sofort nach Erhalt der Kündigung ausgleicht. Hält der Vermieter dennoch an der Kündigung fest, verhält er sich treuwidrig. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt der Mieter einer Wohnung in Emsdetten Anfang Oktober 2018 eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung, weil er die Mieten für September und Oktober nicht gezahlt hatte. Nach Erhalt der Kündigung glich der Mieter die Mietrückstände sofort aus. Trotz dessen hielt der Vermieter an der ordentlichen Kündigung fest. Der Mieter hielt dies für... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.02.2018
- L 19 AS 2382/17 B ER -

Keine Übernahme der Mietschulden durch Jobcenter bei bestehendem Räumungstitel des Vermieters

Keine Gewährleistung des Erhalts der Wohnung durch Sozialleistung

Steht dem Vermieter einer Wohnung ein Räumungstitel zur Verfügung, so besteht für den Mieter kein Anspruch gegen das Jobcenter auf Übernahme der Mietschulden. Denn in diesem Fall gewährleistet die Sozialleistung nicht den Erhalt der Wohnung. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Vermieterin im März 2017 gegen ihre Wohnungsmieterin einen Räumungstitel erwirkt. Hintergrund dessen waren Mietschulden. Die Mieterin verlangte nunmehr vom Jobcenter die Übernahme der Mietschulden. Da das Jobcenter dies ablehnte, schaltete die Mieterin das Sozialgericht Dortmund ein. Dieses lehnte die Gewährung von Leistungen ab. Dagegen richtete... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 09.08.2018
- B 14 AS 38/17 R -

Mietzahlungen durch Jobcenter: Kein Anspruch des Vermieters auf Ausgleich von Mietrückstränden gegen Jobcenter

Vermieter kann vom Jobcenter keine Mietzahlungen verlangen

Einem Vermieter steht gegen das Jobcenter kein Anspruch auf Mietzahlungen und somit kein Anspruch auf Ausgleich von Mietrückständen des Wohnungsmieters zu, auch wenn das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Vermieter gegen das Jobcenter auf Zahlung von Mietrückständen der Wohnungsmieter für Juni 2012 bis September 2013. Die Mieter bezogen unter Berücksichtigung von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ALG II. Das Jobcenter zahlte die Miete direkt an den Vermieter.Die Klage blieb sowohl vor dem Sozialgericht München als auch... Lesen Sie mehr




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