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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.08.2015
- L 7 AS 263/15 -
Hartz IV: Vermieter hat keinen Anspruch auf Direktzahlung der Wohnungsmiete durch das Jobcenter
Bayerisches LSG zur Direktzahlung von Wohnungsmiete an den Vermieter
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Vermieter nicht verlangen kann, die Miete vom Jobcenter direkt zu erhalten, wenn ein Empfänger von ALG II-Leistungen die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht an den Vermieter weiterleitet.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der
SG: Vermieter hat keine Ansprüche auf Mietzahlungen gegen das Jobcenter
Das Sozialgericht München hat die Klage abgewiesen, weil kein Anspruch aus abgetretenem Recht bestehe und der
LSG verneint Zahlungsanspruch des Vermieters gegen das Jobcenter
Das Bayerische Landessozialgericht wies die Berufung des Vermieters zurück. Eine Direktzahlung der Wohnungsmiete nach § 22 Abs. 7 SGB II begründe keinen Zahlungsanspruch des Vermieters gegen das
Die Bewilligung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2015
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
- Mieter steht Mietrückzahlungsanspruch wegen Wohnflächenunterschied trotz Mietzahlungen durch Jobcenter zu
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 13.03.2015
[Aktenzeichen: 65 S 477/14]) - Hartz IV: Jobcenter hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der an den Vermieter ausbezahlten Wohnungsmiete
(Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.01.2013
[Aktenzeichen: L 7 AS 381/12])
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Dokument-Nr. 21528
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