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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.03.2012
- VIII ZR 113/11/ VIII ZR 93/11 -
BGH zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen
Regelungslücke durch unwirksamer Preisanpassungsklausel durch § 133, 157 BGB geschlossen
Zur Frage, welchen Preis der Kunde in einem Sonderkundenverhältnis für das entnommene Gas zu entrichten hat, wenn die im Vertrag enthaltene Preisanpassungsklausel unwirksam ist und der Kunde den Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat, hat der Bundesgerichtshof nunmehr zwei Entscheidungen getroffen.
Im Verfahren VIII ZR 113/11 macht der Kläger gegen die Beklagte, ein regionales
VIII ZR 113/11 Kläger begehrt Rückzahlung der Erhöhungsbeträge wegen unwirksamer Preisanpassungsklausel
Die Beklagte erhöhte in der Vergangenheit wiederholt die Arbeitspreise, mit welchen der Gasverbrauch abgerechnet wird, auf der Grundlage einer unwirksamen
VIII ZR 93/11 Gasversorgungsunternehmen klagt auf Zahlung restlichen Entgelts
In dem Verfahren VIII ZR 93/11 verlangt die Klägerin, ein
Energieversorger trotz unwirksamer Preisanpassungsklausel erfolgreich
Die Revisionen der Energieversorger hatten in beiden Fällen Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass in beiden Verfahren den jeweiligen Ansprüchen nicht, wie von den Berufungsgerichten angenommen, die bei dem jeweils viele Jahre zurückliegenden Vertragsschluss vereinbarten Arbeitspreise zugrunde gelegt werden können. Vielmehr ist die durch die
Der Senat hat die Verfahren an die Berufungsgerichte zurückverwiesen, damit die erforderlichen Feststellungen dazu getroffen werden können, wann den Kunden die einzelnen Jahresabrechnungen zugegangen sind und gegen welche Preiserhöhungen die jeweiligen
* 133 BGB: Auslegung einer Willenserklärung
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
Erläuterungen
* - 157 BGB:
Auslegung von Verträgen
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online
- Amtsgericht Wipperfürth, Urteil vom 12.01.2010
[Aktenzeichen: 1 C 251/09] - Landgericht Köln, Urteil vom 16.03.2011
[Aktenzeichen: 10 S 66/10]
- Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 25.05.2010
[Aktenzeichen: 410A C205/09] - LG Hamburg: Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferungsverträgen von E.ON-Hanse unwirksam
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.02.2011
[Aktenzeichen: 320 S 129/10 und 320 S 82/10])
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Dokument-Nr. 13184
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