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Amtsgericht Wennigsen, Urteil vom 13.11.1986
- 9 C 394/86 -
10 Jahre alte Teppichböden müssen vom Mieter nicht erneuert werden
Lebensdauer von Teppichböden durchschnittlicher Qualität beträgt 10 Jahre
Ist ein Teppichboden bereits über 10 Jahre alt, so muss der Mieter diesen nicht erneuern. Denn die Lebensdauer eines Teppichbodens durchschnittlicher Qualität beträgt 10 Jahre. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wennigsen/Deister hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall verlangte der
Anspruch auf Rückzahlung der Mietsicherheit bestand
Das Amtsgericht Wennigsen/Deister entschied zu Gunsten des Mieters. Er habe einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietsicherheit gehabt. Aufrechenbare Gegenansprüche haben nicht bestanden.
Vermieter stand kein Schadenersatzanspruch zu
Dem
Im Übrigen sei nach Auffassung des Gerichts ein Teppich von höchster Qualität nach 15 Jahren verbraucht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2013
Quelle: Amtsgericht Wennigsen/Deister, ra-online (zt/WuM 1987, 258/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1987, Seite: 258 WuM 1987, 258
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Dokument-Nr. 15363
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