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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lebensdauer“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Wennigsen, Urteil vom 13.11.1986
- 9 C 394/86 -

10 Jahre alte Teppichböden müssen vom Mieter nicht erneuert werden

Lebensdauer von Teppichböden durchschnittlicher Qualität beträgt 10 Jahre

Ist ein Teppichboden bereits über 10 Jahre alt, so muss der Mieter diesen nicht erneuern. Denn die Lebensdauer eines Teppichbodens durchschnittlicher Qualität beträgt 10 Jahre. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wennigsen/Deister hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall verlangte der Mieter einer Wohnung nach dem Auszug die Rückzahlung der Mietsicherheit. Der Vermieter weigerte sich jedoch dies zu tun, da ihm seiner Meinung nach unter anderem ein Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung eines 10 Jahre alten Teppichbodens und ihm daher ein aufrechenbarer Gegenanspruch zugestanden habe. Der Mieter erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Wennigsen/Deister entschied zu Gunsten des Mieters. Er habe einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietsicherheit gehabt. Aufrechenbare Gegenansprüche haben nicht bestanden.Dem Vermieter habe vor allem kein... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Brühl, Urteil vom 05.12.2000
- 21 C 307/00 -

Kein Schadenersatzanspruch aufgrund einer neun Jahre alten Toilettenbrille

Toilettenbrille ist zu ersetzen

Ist eine Toilettenbrille bereits neun Jahre alt, so ist diese zu ersetzen. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Brühl hervor.

In dem zugrunde liegende Fall verlangte der Vermieter Schadenersatz wegen einer neun Jahre alten Toilettenbrille, da diese sich in einem schlechten Zustand befand.Das Amtsgericht Brühl entschied gegen den Vermieter. Ein Schadenersatzanspruch bestand nicht. Es war nach Ansicht des Amtsgerichtes allseits bekannt, dass Toilettenbrillen kein ewiges Lebens haben. Sie... Lesen Sie mehr




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