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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 31.03.2002
- 10 C 252/02 -
Mieterin hat Anspruch auf Parabolantenne zum Empfang von arabischen Sendern
Berufliches und persönliches Informationsinteresse rechtfertigten Anspruch
Interessiert sich ein Mieter aus beruflichen oder persönlichen Gründen über das Geschehen in den arabischen Ländern, so hat er einen Anspruch auf Errichtung einer Parabolantenne zum Empfang von arabischen Sendern. Dies hat das Amtsgericht Schöneberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bat eine Mieterin im Juli 2007 ihre Vermieterin um
Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung einer Satellitenschüssel bestand
Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe ein Anspruch auf
Breitbandkabelanschluss befriedigte nicht Informationsinteresse
Zwar könne in bestimmten Fällen das Vorhandensein eines Breitbandkabelanschlusses das Informationsbedürfnis des Mieters genügend befriedigen. Denn über einen solchen Anschluss seien regelmäßig viele Sender zu empfangen. Jedoch treffe der Vermieter bzw. der entsprechende Anbieter die Auswahl, welche Sender übertragen werden. Der Mieter sei daher beschränkt auf die angebotenen
Unzumutbare optische Beeinträchtigung lag nicht vor
Zudem habe die Aufstellung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2013
Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (vt/rb)
- BVerfG: Verbot von "Satellitenschüsseln" durch den Vermieter nur nach konkreter Interessenabwägung im Einzelfall möglich
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31.03.2013
[Aktenzeichen: 1 BvR 1314/11]) - Parabolantenne zum Empfang ausländischer Sender nicht zwingend zulässig
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 23.07.2012
[Aktenzeichen: 20 C 272/11]) - Kein Anspruch auf Installation einer Parabolantenne zum Empfang ausländischer Fernsehprogramme
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.07.2011
[Aktenzeichen: 33 C 1957/11 (31)])
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Dokument-Nr. 16520
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