Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 19.11.2010
- 122 C 8128/10 -
AG München zur Aufsichtspflicht von Eltern für 5-jähriges Kind beim Fahrradfahren im Straßenverkehr
Selbstständiges Vorausfahrenlassen des Kindes auf Geh- und Radweg stellt keine Aufsichtspflichtverletzung dar
Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zum Kindergarten einen jahrelang bekannten Weg alleine vorausfahrenlassen, kann keine Verletzung der Aussichtspflicht vorgeworfen werden, wenn das Fahrrad bei einem Gedränge vor dem Kindergarten umstürzt und gegen ein Auto fällt. Bei Kindern bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter, insgesamt danach, was verständige Eltern vernünftigerweise in der konkreten Situation an erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen müssen. Die Aufsichtspflicht kann nicht dahingehend ausgeweitet werden, dass ein Elternteil permanent die Lenkstange des Kinderrades hält. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr die Ehefrau des Besitzers eines Mercedes-Benz an einem Morgen im November 2009 von der Ludwigstraße in den Walter-Klingenbeck-Weg in München, um auf einem dortigen Parkplatz das
Fahrzeugbesitzer beanstandet Aufsichtspflichtverletzung des Vaters
Dieses Geld wollte der Eigentümer des Autos von dem Vater der 5-jährigen Radlerin ersetz bekommen. Dieser habe schließlich seine Aufsichtspflicht verletzt. Das Mädchen sei schon von der Ludwigstraße bis zum
Vater verneint Aufsichtspflichtverletzung
Das stimme gar nicht, entgegnete der Vater. Erstens sei er mit seinen Töchtern aus der Kaulbachstraße gekommen. Außerdem fahre seine 5-jährige Tochter schon eine Weile allein. Er hätte sie stets ermahnt, vorsichtig zu sein. Im konkreten Fall habe es ein Gedränge gegeben und nur deshalb sei das
AG München verneint Aufsichtspflichtverletzung ebenfalls und gibt Vater Recht
Die zuständige Richterin beim Amtsgericht München gab dem Vater Recht und wies die Klage ab. Zwar stünde fest, dass das
Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter sowie der Erfahrung als Teilnehmer am Straßenverkehr und konkreter Straßenverhältnisse
Bei Kindern bestimme sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter, weiterhin nach der Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens. Insgesamt sei das zu tun, was verständige
Kind befährt Strecke bereits seit 2 Jahren unfallfrei
Im vorliegenden Fall sei die Tochter bereits etwas über 5 Jahre gewesen und sei seit ca. 2 ½ Jahren Rad gefahren. Vorher habe sie bereits ein Jahr lang ein Laufrad gehabt. Die Strecke zum
Bei Erziehung der Kinder zu selbständigen und verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern müssen gewisse Freiräume gewährt werden
Im Hinblick auf den Umstand, dass es zu den Erziehungspflichten der
Elternteil kann nicht permanent Lenkstange des Kinderrades festhalten
Außerdem stehe aufgrund der Zeugeneinvernahme auch fest, dass das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2011
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Zum Umfang der Aufsichtspflicht von Eltern für ihr knapp 8 Jahre altes, Rad fahrendes Kind
(Landgericht Coburg, Hinweisverfügung vom 21.08.2008
[Aktenzeichen: 33 S 66/08]) - Mutter muss fahrradfahrendes 4-jähriges Kind beaufsichtigen
(Amtsgericht München, Urteil vom 25.09.2006
[Aktenzeichen: 332 C 27974/05]) - Kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass 5-jährige Kinder noch nicht mit dem Fahrrad auf die Straße dürfen
(Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.04.1995
[Aktenzeichen: 2 S 5891/94]) - AG München zur elterlichen Aufsichtspflicht eines im Hof Rad fahrenden 7-jährigen Kindes
(Amtsgericht München, Urteil vom 27.06.2007
[Aktenzeichen: 322 C 3629/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11721
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11721
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.