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Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 12.12.2006
- 8 C 116/06 -
Vermieter darf auf Mieterparkplatz abgestellte abgemeldete Fahrzeuge entfernen und gegebenenfalls verschrotten
Mieter steht grundsätzlich kein Recht zum längerfristigen Parken von abgemeldeten Fahrzeugen zu
Umfasst ein Wohnungsmietvertrag einen Mieterparkplatz, so berechtigt dies den Mieter nicht dazu, dort längerfristig abgemeldete Fahrzeuge abzustellen. Der Vermieter ist vielmehr berechtigt, abgemeldete Fahrzeuge zu entfernen und gegebenenfalls zu verschrotten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin Pankow-Weißensee hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einen Mieterparkplatz stand ein abgemeldetes
Anspruch auf Ersatz der Entfernungskosten
Das Amtsgericht Berlin Pankow-Weißensee entschied zu Gunsten des Vermieters. Diesem habe ein Anspruch auf Ersatz der durch die
Keine Rechtswidrigkeit der Verschrottung
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe der Vermieter das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2016
Quelle: Amtsgericht Berlin Pankow-Weißensee, ra-online (zt/GE 2007, 453/rb)
Jahrgang: 2007, Seite: 453 GE 2007, 453
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Dokument-Nr. 22610
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