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Samstag, 23. September 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parklücke“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 24.07.2019
- 155 C 5506/19 -

Anstoß an knapp fünf Zentimeter in Parkbucht hineinragenden Begrenzungsstein begründet keinen Schadens­ersatz­anspruch

Beschädigung war überwiegend auf Fahrfehler zurückzuführen

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Autofahrer, der rückwärts in eine Parkbucht einparkt und dabei an einen knapp fünf Zentimeter in die Parkbucht hineinragenden Begrenzungsstein stößt, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Gebäude der Beklagten in München-Neuaubing befindet sich ein Supermarkt. Der dortige Parkplatz wurde von der Beklagten mit Begrenzungssteinen versehen. Die gegenständliche Parktasche ist rückseitig zur Hauswand mit einem schmalen Rollkiesstreifen begrenzt. Der fragliche Begrenzungsstein befindet sich vor der Hauswand auf dem schmalen Rollkiesstreifen, ragt jedoch etwa fünf Zentimeter in die Parktasche hinein.Die Klägerin behauptete, mit ihrem Pkw rückwärts in diese Parktasche eingefahren zu sein. Steine habe sie beim ersten Vorbeifahren flüchtig wahrgenommen. Der scharfkantige... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.1986
- 5 Ss (OWi) 333/86 - 256/86 I -

Bessere Einfahrposition zum Zeitpunkt des Freiwerdens der Parklücke entscheidet über Vorrecht

Keine Anwartschaft aufgrund Anhaltens an noch besetztem Parkplatz

Welcher Autofahrer das Vorrecht auf eine Parklücke hat, entscheidet sich danach, wer zum Zeitpunkt des Freiwerdens die bessere Einfahrposition hat. Allein das Anhalten an dem noch besetzten Parkplatz begründet keine Anwartschaft. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer von einem Amtsgericht im Jahr 1986 zu einer Geldbuße von 40 DM verurteilt, weil er das Vorrecht eines anderen Autofahrers auf eine Parklücke missachtet habe. Dies hatte folgenden Hintergrund: Ein Autofahrer suchte einen Parkplatz als er bemerkte, dass ein Fahrzeugführer mit seinem Pkw aus einem Parkplatz herausfahren wollte. Der Autofahrer... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.1991
- 5 Ss 462/91 - 143/91 I -

Warten in der Hoffnung auf freiwerdenden Parkplatz begründet kein Parklückenvorrecht

Vorrecht im Falle des Wartens an freiwerdender Parklücke

Wartet ein Autofahrer in der Hoffnung auf einen freiwerdenden Parkplatz, so begründet dies kein Vorrecht im Sinne von § 12 Abs. 5 StVO an einer später freiwerdenden Parklücke. Das Parklückenvorrecht besteht vielmehr nur, wenn der Autofahrer an einer freiwerdenden Parklücke wartet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es zwischen zwei Autofahrern im August 1989 zu einem erbitterten Streit um eine freigewordene Parklücke. Dies hatte folgenden Hintergrund: Eine Autofahrerin wartete mit eingeschaltetem rechten Blinker bereits seit fünf Minuten in einer Straße auf eine freiwerdende Parkbucht, als ein Porschefahrer an ihr vorbeifuhr. Er erblickte eine Frau, die zu einem... Lesen Sie mehr

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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 15.07.2016
- 13 S 20/16 -

Erreichen einer Parklücke als Erster begründet Vorrang beim Einparken

Vorrang bleibt bei Vorbeifahren an Parklücke zwecks rückwärts einparken

Derjenige, der zuerst eine Parklücke erreicht, hat gemäß § 12 Abs. 5 StVO Vorrang beim Einparken. Dabei bleibt es, wenn der Autofahrer an der Parklücke zunächst vorbeifährt, um rückwärts einzuparken. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im November 2014 in einem verkehrsberuhigten Bereich zu einem Verkehrsunfall, als ein Opelfahrer rückwärts in eine freie Parkbucht einparken wollte. Zu diesem Zeitpunkt wollte nämlich ein Toyotafahrer vorwärts in die Parkbucht hineinfahren. Aufgrund der Beschädigung seines Fahrzeugs klagte der Opelfahrer nachfolgend auf Schadensersatz unter Anerkennung... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 07.02.1995
- 2 St RR 239/94 -

Freihalten eines Parkplatzes ist rechtswidrig - Kraftfahrer zur Notwehr berechtigt

Zu beachten ist aber die Verhältnismäßigkeit

Hindert ein Fußgänger einen Kraftfahrer am Einparken in eine Parklücke, weil der Fußgänger die Lücke für ein noch nicht eingetroffenes Fahrzeug freihalten will, so ist der Kraftfahrer zur Notwehr berechtigt. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall fuhr der Angeklagte mit seinem PKW in einen Parkplatz ein, den der Geschädigte für einen Bekannten freihielt. Da der Geschädigte den Parkplatz nicht räumte, stieß der Angeklagte mit der Stoßstange seines PKW gegen den Geschädigten. Woraufhin dieser stürzte und sich eine Verletzung zuzog. Der Angeklagte wurde in der Vorinstanz wegen fahrlässiger Körperverletzung... Lesen Sie mehr



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