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Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 27.01.2011
- 6 A 60/10 -
VG Schleswig: Nachbarklage gegen Errichtung einer Biogasanlage erfolgreich
Biogasanlage verstößt sowohl gegen Bundesimmissionsschutzgesetz als auch gegen baurechtliches Rücksichtnahmegebot
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Biogasanlage in unmittelbarer Nähe zu einem ehemaligen landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude ist unzulässig. Die Biogasanlage verstößt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Schleswig sowohl gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz als auch gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Anwohnerin aus der unmittelbaren Nachbarschaft einer schon in Betrieb befindlichen
Verwaltungsgericht gibt Klage statt
Die jetzt in unmittelbarer Nähe genehmigte
Wohngebäude wird durch Biogasanlage erheblichen Geruchsbelästigungen ausgesetzt
Zum einen werde das Wohngebäude erheblichen Geruchsbelästigungen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz ausgesetzt. Eine im Genehmigungsverfahren eingeholte Immissionsprognose sei von der Genehmigungsbehörde unzutreffend gewichtet worden. Der nach der als Entscheidungshilfe herangezogenen Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) im Außenbereich grundsätzlich unbedenkliche Wert von 0,15 (entspricht 15 % der Jahresstunden) werde mit errechneten 0,20 (20 %) überschritten, sodass es einer Einzelfallbewertung bedürfe. Diese gehe im vorliegenden Fall zugunsten der Nachbarin aus. Bei der vorzunehmenden Abwägung ergebe sich nicht ein einziges Kriterium zugunsten der Anlage. Bei der
Intensivierung der Nutzung des Grundstückes war zum Zeitpunktes des Verkaufs des Wohngebäudes nicht beabsichtigt
Hinzu komme im vorliegenden Einzelfall, dass es sich bei der genehmigten Anlage auch nicht um eine planmäßige Weiterentwicklung des betreffenden Grundstückes handele, eine Intensivierung der Nutzung des Grundstückes zum Zeitpunktes des Verkaufs des Wohngebäudes an die Nachbarin aber gerade nicht beabsichtigt gewesen sei.
Wohngrundstück wird durch unmittelbare Nähe der Anlage vollständig erdrückt
Zum anderen verstoße die
Entscheidung nicht als Grundsatzurteil in Bezug auf Zulässigkeit von Biogasanlagen anzusehen
Das Gericht betont im Urteil mehrfach, dass es sich bei der Entscheidung nicht um ein Grundsatzurteil in Bezug auf die Zulässigkeit von Biogasanlagen handele, sondern lediglich den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung getragen werde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig/ra-online
- VG Hannover: Anwohner müssen von Biogasanlage ausgehende Geruchsimmissionen hinnehmen
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 29.11.2010
[Aktenzeichen: 4 B 3164/10]) - Gerüche: Biogasanlage darf außerhalb einer bebauten Ortslage gebaut werden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.2009
[Aktenzeichen: 1 A 10872/07.OVG und 1 A 10898/07.OVG]) - Biogasanlage darf auch neben Wochenendhäusern betrieben werden
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 30.11.2006
[Aktenzeichen: 4 K 1129/06.NW])
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Dokument-Nr. 11724
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