wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 30.11.2006
4 K 1129/06.NW -

Biogasanlage darf auch neben Wochenendhäusern betrieben werden

Anlagenbetreiber ist nicht zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte verpflichtet

Von einem Landwirt, der im Außenbereich neben Wochenendhäusern eine Biogasanlage betreibt, kann die Einhaltung der Immissionsrichtwerte für ein reines Wohngebiet nicht verlangt werden. Eine entsprechende behördliche Anordnung hat das Verwaltungsgericht auf Klage des Betreibers hin aufgehoben.

Der Kläger ist Inhaber eines im Außenbereich gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes, auf dem er rund 200 Großvieheinheiten Mastschweine hält. Die Tiere erzeugen jährlich etwa 3.000 qm Gülle. Westlich des Betriebes befindet sich ein sich über mehrere Quadratkilometer erstreckendes, weiträumig mit Wochenendhäusern bebautes Gebiet; die Entfernung zu dem nächstgelegenen Haus beträgt ca. 200 m.

Im August 2002 erteilte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd dem Landwirt die Genehmigung zum Bau und zum Betrieb einer Biogasanlage zur Vergärung der Schweingülle sowie hygienisierter Speisereste. Nach Betriebnahme der Anlage wandten sich Bewohner des Wochenendhausgebiets mit Lärm- und Geruchsbeschwerden an die Behörde. Eine Schallpegelmessung ergab einen Beurteilungspegel von 42 db(A) mit maximalen Pegelspitzen zwischen 52 db(A) und 58 db(A). Daraufhin gab die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd dem Landwirt auf, die für reine Wohngebiete maßgeblichen Immissionsrichtwerte von tags 50 db(A) und nachts 35 db(A) einzuhalten.

Hiergegen erhob dieser nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage beim Verwaltungsgericht.

Die Klage hatte Erfolg: Die Richter entschieden, dass der Landwirt die von der Behörde vorgegebenen Werte nicht einhalten müsse. Bei den Wochenendhäusern handele es sich nicht um ein Wochenendhausgebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung, sondern um eine bloße Streubebauung im Außenbereich. Grundstücke im Außenbereich seien grundsätzlich insoweit vorbelastet, als dort bis zu einem gewissen Grad mit für die Landwirtschaft typischen Immissionen gerechnet werden müsste. Der im Außenbereich Wohnende könne deshalb nur die Schutzmaßstäbe für sich in Anspruch nehmen, die auch für andere, gemischt nutzbare Bereiche wie Dorf- oder Mischgebiete vorgeschrieben seien. Danach seien Richtwerte von lediglich 60 db(A) tags und 45 db(A) nachts einzuhalten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 36/2006 des VG Neustadt vom 21.12.2006

Aktuelle Urteile aus dem Immissionsschutzrecht | Nachbarrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3580 Dokument-Nr. 3580

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3580

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung