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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.2009
- 1 A 10872/07.OVG und 1 A 10898/07.OVG -
Gerüche: Biogasanlage darf außerhalb einer bebauten Ortslage gebaut werden
Anwohner müssen geringe Geruchsimmissionen hinnehmen
Eine außerhalb der bebauten Ortslage (sogenannter Außenbereich) von Mayen-Hausen genehmigte Biogasanlage verletzt keine Nachbarrechte. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Kläger sind Eigentümer von Wohngrundstücken am Ortsrand von Mayen-Hausen. Sie wenden sich gegen die Genehmigung einer
Richter: Biogasanlage hält Lärmgrenzwerte ein
Der Betrieb der
Richter: Geringe Geruchsimmissionen müssen von Anwohnern in einem Wohngebiet, das an den Außenbereich grenzt, hingenommen werden
Des Weiteren seien keine erheblichen Geruchsimmissionen zu erwarten. Es handele sich um eine geschlossene Anlage, bei welcher der Austritt geruchsbelasteter Luft so weit wie möglich vermieden werde. Außerdem seien nach den gutachterlichen Feststellungen Geruchsbelastungen in weniger als 10 % der Jahresstunden wahrnehmbar. Geruchsimmissionen in diesem Umfang müssten in einem Wohngebiet, das an den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2009
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 8796
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