Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 23.06.2020
- 7 A 220/19 -
Strafrechtliche Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie rechtfertigt Widerruf der Approbation als Arzt
Widerruf wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs
Die strafrechtliche Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie rechtfertigt den Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs (§ 5 Abs. 2 der Bundesärzteordnung - BÄO). Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation
Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied gegen den
Schwerwiegendes Fehlverhalten begründet Unwürdigkeit
Das Fehlverhalten des Arztes sei derart schwerwiegend, so das Verwaltungsgericht, dass es ihn untragbar für die weitere Ausübung des Arztberufs macht. Der
Höhe der Strafe und günstige Sozialprognose unerheblich
Für unerheblich hielt das Verwaltungsgericht die Höhe der ausgesprochenen Strafe. Die Frage der Unwürdigkeit hänge nicht von einem bestimmten Schweregrad der Straftat oder von einer bestimmten Mindesthöhe der Strafe ab. Auch auf die günstige Sozialprognose komme es nicht an. Für die strafrechtliche Sozialprognose gelte ein anderer Bewertungsmaßstab als für die unter den Aspekten der Abwehr des Würdeverlustes des ganzen Berufstands erfolgende Aufhebung einer Berufszulassung.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)
- Rechtmäßige sofortige Anordnung zum Ruhen der Approbation wegen Sexualdelikten gegenüber Auszubildenden
(Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 27.03.2018
[Aktenzeichen: AN 4 S 18.00492]) - Widerruf der Approbation nach sexuellem Missbrauch einer narkotisierten Patientin rechtmäßig
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.02.2015
[Aktenzeichen: 8 LA 102/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29017
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29017
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.