Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 28.04.2022
- 18 A 3735/21 -
Polizeihauptkommissar wegen Verbreitung von Verschwörungstheorien und Angehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung aus dem Beamtenverhältnis entfernt
Disziplinarkammer gibt der Polizeidirektion Hannover recht
Das Verwaltungsgericht Hannover (Disziplinarkammer für Landesbeamte) hat der Disziplinarklage der Polizeidirektion Hannover gegen einen 58-jährigen Polizeibeamten im Range eines Kriminalhauptkommissars stattgegeben und den Polizeibeamten aus dem Dienst entfernt.
Dem Polizeibeamten ist nach Auffassung der Disziplinarkammer zu Recht vorzuwerfen, der sogenannten Reichsbürgerbewegung anzugehören und auf verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen unter anderem der "Querdenkerszene" Verschwörungstheorien verbreitet sowie staatliche Institutionen und deren Organe verunglimpft zu haben. So hat der
Keine Anerkennung der Legitimation der Bundesrepublik Deutschland
Für dieses für die Reichbürgerszene typische Verhalten konnte der Beklagte der Disziplinarkammer keine nachvollziehbaren Gründe benennen. Der
Vorwürfe zur Verbreitung von Verschwörungstheorien und der Verunglimpfung staatlicher Institutionen nach Auffassung des Gerichts zutreffend
Auch die Vorwürfe, dass der
Nicht mehr hinnehmbares Dienstvergehen
Zur Überzeugung der Disziplinarkammer hat der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/cc)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31712
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31712
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.