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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausscheiden aus Beamtenverhältnis“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 28.04.2022
- 18 A 3735/21 -

Polizeihaupt­kommissar wegen Verbreitung von Verschwörungs­theorien und Angehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung aus dem Beamtenverhältnis entfernt

Disziplinarkammer gibt der Polizeidirektion Hannover recht

Das Verwaltungsgericht Hannover (Disziplinarkammer für Landesbeamte) hat der Disziplinarklage der Polizeidirektion Hannover gegen einen 58-jährigen Polizeibeamten im Range eines Kriminalhaupt­kommissars stattgegeben und den Polizeibeamten aus dem Dienst entfernt.

Dem Polizeibeamten ist nach Auffassung der Disziplinarkammer zu Recht vorzuwerfen, der sogenannten Reichsbürgerbewegung anzugehören und auf verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen unter anderem der "Querdenkerszene" Verschwörungstheorien verbreitet sowie staatliche Institutionen und deren Organe verunglimpft zu haben. So hat der Beamte ohne hinreichenden Anlass einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, in dem entsprechenden Antragsformular in dem Formularfeld "Geburtsstaat" Preußen angegeben und seinen Bundespersonalausweis abgegeben mit dem Hinweis, dass dieser nicht mehr benötigt werde.Für dieses für die Reichbürgerszene... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.05.2015
- BVerwG 6 C 4.14, BVerwG 6 C 5.14, BVerwG 6 C 6.14 -

Nach­folge­unternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der Nachversicherung ausscheidender Beamter selbst tragen

Post­beamten­versorgungs­kasse ist nicht für Nach­versicherungs­last zahlungspflichtig

Die Nach­folge­unternehmen der Deutschen Bundespost (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Postbank AG) können von der Post­beamten­versorgungs­kasse nicht die Erstattung der Kosten verlangen, welche sie als Arbeitgeber für bei ihnen beschäftigte Beamte im Falle ihres Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis für ihre Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung an deren Träger gezahlt haben. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost wurden die bei dieser tätig gewesenen Postbeamten zur Beschäftigung zugewiesen. Die beklagte Postbeamtenversorgungskasse zahlt für die Postnachfolgeunternehmen die Versorgungsbezüge an die in den Ruhestand getretenen Postbeamten. Die Postnachfolgeunternehmen zahlen zur Finanzierungen dieser Leistungen einen jährlichen Beitrag in Höhe... Lesen Sie mehr