wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 5. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.10.2013
10 K 1393/11 -

Umnutzung einer ehemaligen Gehörlosenschule in Erst­aufnahme­einrichtung für Asylbewerber zulässig

Unzumutbare Beeinträchtigungen für Anwohner nicht erkennbar

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Umnutzung einer ehemaligen Gehörlosenschule mit Internat in eine Erst­aufnahme­einrichtung für Asylbewerber für zulässig erklärt. Eine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarrechte von Anwohnern durch die von der beklagten Stadt Dortmund erteilte Baugenehmigung und Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart (Gehörlosenschule) konnte nicht festgestellt werden.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind Grundstückseigentümer aus Dortmund, die geltend machten, dass die Baugenehmigung zur Umnutzung einer benachbarten ehemaligen Gehörlosenschule mit Internat in eine Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in dem Wohngebiet unzulässig sei und zu erheblichem Autoverkehr und Lärmbelästigungen führe.

Rechtsverletzung der Kläger durch neue Nutzung des Grundstücks nicht feststellbar

Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jedoch erfolglos. Auch nach umfassender Überprüfung der Sach- und Rechtslage konnte das Gericht eine Rechtsverletzung der Kläger durch die neue Nutzung des Grundstücks nicht feststellen. Im Klageverfahren gegen eine Baugenehmigung kann ein Nachbar nur dann erfolgreich klagen, wenn die Genehmigung gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und eine Befreiung von diesen Vorschriften nicht vorliegt bzw. bei Berücksichtigung nachbarlicher Belange nicht hätte erteilt werden dürfen.

Verkehrslärm als Vorliegen einer konkreten Rechtsbeeinträchtigung nicht ausreichend

Aufgrund der Lage des klägerischen Grundstücks konnte das Gericht eine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarrechte der Kläger durch die von der beklagten Stadt Dortmund erteilte Baugenehmigung und Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart (Gehörlosenschule) nicht feststellen. Das Vorbringen der Kläger des vermuteten Verkehrslärms reiche für das Vorliegen einer konkreten Rechtsbeeinträchtigung bezogen auf ihr Grundstück nicht aus.

Über bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehende befürchtete anderweitige Belästigungen sind nicht Gegenstand baurechtlicher Betrachtung

Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass die von der genehmigten Erstaufnahmeeinrichtung ausgehenden Störungen und Belästigungen nur insoweit auf ihre Nachbarverträglichkeit zu prüfen seien, als sie typischerweise bei der bestimmungsgemäßen Nutzung auftreten. Befürchtete anderweitige Belästigungen seien nicht Gegenstand baurechtlicher Betrachtung. Ihnen könne nicht mit Mitteln des Baurechts, sondern nur im jeweiligen Einzelfall mit denen des Polizei- und Ordnungsrechts oder des zivilen Nachbarrechts begegnet werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Nachbarrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17062 Dokument-Nr. 17062

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17062

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?