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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2020
24 L 1828/20 -

Keine dauerhafte Schließung einer Gaststätte wegen Verstöße gegen Corona­schutz­verordnung

Schließung einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit setzt vorherige Aufhebung der Erlaubnis voraus

Wegen Verstöße gegen die Corona­schutz­verordnung kann eine Gaststätte nicht dauerhaft geschlossen werden. Soll eine Gaststätte wegen der Unzuverlässigkeit des Inhabers dauerhaft geschlossen werden, muss zuvor die Gast­stätten­erlaubnis aufgehoben werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer Betriebskontrolle im August 2020 in einer Gaststätte in Nordrhein-Westfalen wurden mehrere gewerberechtliche Mängel festgestellt, wie etwa Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Daneben lagen auch erhebliche Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung vor. Die Gaststätte wurde aufgrund dessen mit sofortiger Wirkung geschlossen. Dagegen richtete sich die Klage der Gaststätteninhaberin. Zudem beantragte sie Eilrechtsschutz.

Keine dauerhafte Betriebsschließung ohne vorherige Aufhebung der Erlaubnis

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Gaststätteninhaberin und gab daher ihrem Antrag auf Eilrechtsschutz statt. Die dauerhafte Betriebsschließung sei rechtlich bedenklich. Ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt, müsse diese zunächst aufgehoben werden, bevor der Gaststättenbetrieb geschlossen werden kann.

Coronaschutzverordnung begründet kein Recht zur dauerhaften Schließung

Eine spezielle, von diesem zweistufigen Vorgehen abweichende Regelung enthalte nicht die Coronaschutzverordnung, so das Verwaltungsgericht. Eine Ermächtigung zur dauerhaften Schließung des Betriebs bei Nichtbeachtung von Hygiene- und Infektionsschutzstandards enthalte die Verordnung nicht. In Betracht komme eine vorübergehende Schließung. Jedoch könne sich die Unzuverlässigkeit des Gaststätteninhabers aus den Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung ergeben, was eine Aufhebung der Erlaubnis und anschließende Schließung des Betriebs rechtfertigen könne.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

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Dokument-Nr.: 29627 Dokument-Nr. 29627

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