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alle Urteile, veröffentlicht am 24.08.2022

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.07.2022
- 2 BvR 54/22 -

Erfolgreiche Verfassungs­beschwerde gegen die Anordnung mehrerer erkennungs­dienstlicher Maßnahmen nach § 81 b Alt. 1 StPO

Erkennungsdienstliche Maßnahmen unzulässig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die erkennungs­dienstliche Behandlung des Beschwerdeführers durch die Anordnung der Abnahme eines Zehnfinger- und Handflächenabdrucks sowie die Anfertigung eines Fünfseiten- und Ganzkörperbildes diesen in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verletzt. Soweit sich die Verfassungs­beschwerde darüber hinaus gegen die Anordnung weiterer erkennungs­dienstlicher Maßnahmen richtet, ist sie unzulässig.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang Juni 2021 brachte ein zunächst unbekannter Täter an einem Gasverteilergebäude zwei großflächige, mit silberner Sprühfarbe ausgeführte Übermalungen der dort bereits in weißer und schwarzer Farbe angebrachten Schriftzüge „Toni F. Du Jude“ und „Antifa Boxen“ an. Der Täter wurde dabei von einem Zeugen angesprochen, gefilmt und fotografiert. Dieser Zeuge gab bei seiner späteren Vernehmung an, er sei in der Lage, die Person wiederzuerkennen. Die Eigentümerin des betroffenen Gebäudes stellte Strafantrag. Ausgehend von einem anonymen Hinweis erkannten zwei Polizeibeamte den Beschwerdeführer auf den vom... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.06.2022
- 6 U 40/22 -

Schriftzug „BLESSED“ auf Hoodies wird vom Verkehr als dekoratives Element und nicht als Herkunftshinweis verstanden

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar

Wörter auf Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstückes werden vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden. Insbesondere Wörter der deutschen Sprache, einer geläufigen Fremdsprache oder sog. Fun-Sprüche können auch lediglich als dekorative Elemente aufgefasst werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Beschwerde gegen die Versagung eines markenrechtlichen Unter­lassungs­anspruchs gegen die Verwendung des Wortes „BLESSED“ auf der Vorderseite eines Hoodies zurückgewiesen.

Die Parteien streiten über einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch. Der Kläger ist Gastronom in Frankfurt am Main und Inhaber der Wort-Bildmarke #Blessed, die als weißer Schriftzug auf weißem Grund u.a. für Bekleidungsstücke eingetragen ist. Die Beklagte ist eine weltweit tätige Sportartikelherstellerin. Sie arbeitet mit so genannten Markenbotschaftern zusammen. Dazu gehört ein... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.06.2022
- 67 S 90/22 -

Kündigung wegen in Mietwohnung begangener Straftaten setzt Täterschaft des Mieters oder Kenntnis des Mieters über strafbares Verhalten voraus

Kein Kündigungsrecht wegen Zurechnung des Verschuldens des Kindes auf Mieter

Wird in einer Mietwohnung eine Straftat begangen, so rechtfertigt dies nur dann die Kündigung der Mieter, wenn diese Täter der Straftat waren oder sie Kenntnis über das strafbare Verhalten hatten. Zwar kann den Mietern das Verschulden ihres Kindes über § 278 BGB zugerechnet werden, jedoch genügt dies für eine Kündigung nicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil der Sohn der Mieter einer Wohnung in Berlin in den Räumlichkeiten Straftaten aus dem Betäubungsmittelrecht begangen hatte, wurde den Mietern fristlos, hilfsweise ordentlich, gekündigt. Da die Mieter die Kündigung nicht anerkannten, erhob die Vermieterin Räumungsklage. Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Klage ab. Dagegen richtete sich... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.05.2022
- 5 StR 398/21 -

Strafantrag kann nicht mittels "einfacher" E-Mail übermittelt werden

Strafantrag per E-Mail entspricht nicht den Formerfordernissen

Strafanträge müssen schriftlich eingesandt werden. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten ein vor dem Landgericht Dresden geführtes Strafverfahren wegen Übermittlung des Strafantrags mittels "einfacher" E-Mail weitgehend eingestellt und das in der Sache ergangene Urteil im Rechts­folgen­ausspruch aufgehoben.

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in 13 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Hinsichtlich der Tatvorwürfe des Verstoßes gegen Weisungen... Lesen Sie mehr




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