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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.06.2020
- 10 Sa 2130/19 -
Biometrische Daten: Arbeitnehmer muss keine Zeiterfassung per Fingerabdruck dulden
Zeiterfassungssystem mit einem Fingerabdruck-Scanner
Ein Arbeitnehmer ist nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner verpflichtet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Der Kläger ist in einer radiologischen Praxis als Medizinisch-Technischer Assistent tätig. Der Arbeitgeber führte ein Zeiterfassungssystem ein, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird. Das eingeführte System verarbeitet nicht den
Fingerlinienverzweigungen (Minutien) sind biometrische Daten
Das Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitnehmer dieses Zeiterfassungssystem nicht nutzen muss. Auch wenn das System nur Fingerlinienverzweigungen (Minutien) verarbeite, handle es sich um
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2020
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 29115
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