wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 11.02.2016

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.12.2015
- 15 W 514/15 -

Grundbuchamt darf von Möglichkeit der Schwangerschaft einer 59-jährige Frau ausgehen

Bloße Zusage einer nicht geplanten Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung für Wegfall des Nachlassvermerks nicht ausreichend

Bestimmt ein Erbvertrag bereits vorhandene und auch künftige Kinder einer Erbin zu Nacherben, darf das Grundbuchamt bei der Umschreibung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks auf die mittlerweile 59 Jahre alte Erbin auch im Hinblick auf eine künftige Schwangerschaft der Erbin noch auf der Aufnahme eines Nacherbenvermerks in das Grundbuch bestehen. Ein solcher Vermerk sichert zugunsten des Nacherben den Erwerb des Grundstücks bis zum Eintritt des Nacherbfalls. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor, das damit den angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts Ibbenbüren bestätigte.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1956 geborene Beteiligte aus Münster ist die Tochter der 2015 im Alter von 89 Jahren verstorbenen Erblasserin aus Hörstel. Im Jahr 1959 schlossen Mutter und Tochter einen Erbvertrag ab, mit dem die Mutter ihre Tochter zur Erbin einsetzte. Zugleich bestimmten sie den Sohn der Beteiligten und für den Fall, dass die Tochter weitere leibliche Kinder bekommt, sämtliche Kinder zu gleichen Teilen zu Nacherben. Nach dem Tode der Mutter beantragte die Beteiligte die Umschreibung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks in Riesenbeck auf sie als Eigentümerin. Dabei versicherte sie, abgesehen von ihrem Sohn,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Gießen, Urteil vom 05.11.2015
- 48 C 48/15 -

Defekte Heizung und Duschkabine sowie Geruch im Treppenhaus berechtigen zur Mietminderung

Recht zum Zurückbehalt in Höhe des zweifachen Minderungsbetrags

Ist die Heizung in einem kleinen Raum defekt, so kann dies eine Mietminderung von 8 % rechtfertigen. Im April jedoch nur in Höhe von 4 %. Eine Geruchsbelästigung im Treppenhaus kann zu einer Mietminderung von 4 % berechtigen. Führt ein Defekt der Duschkabine zu einem nassen Boden, kann eine Mietminderung von 3 % angemessen sein. Zudem können die Mieter neben der Mietminderung ein Zurück­behaltungs­recht in Höhe des zweifachen Minderungsbetrags ausüben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Gießen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung wegen verschiedener Mängel ihre Miete für die Zeit von November 2014 bis Mai 2015. Da der Vermieter das Minderungsrecht nicht anerkannte, kündigte er seinen Mietern wegen Zahlungsverzugs. Nachfolgend weigerten sie sich aber auszuziehen, sodass der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung klagte.... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.01.2016
- 1 BvR 3102/13 -

Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters verfassungsgemäß

Eingriff in grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit gerechtfertigt

Der in § 56 Abs. 1 Satz 1 Insolvenzordnung geregelte Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht und wies damit die Verfassungs­beschwerde einer Rechtsanwalts-GmbH, die aufgrund ihrer Eigenschaft als juristische Person nicht in die Vorauswahlliste eines Insolvenzgerichts aufgenommen wurde, zurück. Der Eingriff in die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der Beschwerdeführerin ist verfassungs­rechtlich gerechtfertigt.

Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Rechtstreits ist eine Rechtsanwalts-GmbH. Sie ist ausschließlich auf dem Gebiet der Insolvenz- und Zwangsverwaltung tätig. Sie beantragte erfolglos, in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter bei einem Amtsgericht aufgenommen zu werden. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wandte sie sich unmittelbar gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts,... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Solingen, Urteil vom 01.04.2015
- 11 C 631/14 -

Anspruch auf Ersatz des restlichen Kraftstoffs im Tank aufgrund Totalschadens nach Verkehrsunfall

Schadenshöhe von 1,50 Euro pro Liter Kraftstoff

Erleidet ein Fahrzeug aufgrund eines Verkehrsunfalls einen Totalschaden, so steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Ersatz des restlichen im Tank befindlichen Kraftstoffs zu. Für jeden Liter Kraftstoff erhält er 1,50 Euro als Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Solingen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 kam es aufgrund einer Missachtung der Vorfahrtsregelung "rechts-vor-links" zu einem Verkehrsunfall. Dabei erlitt das Fahrzeug des Unfallgeschädigten einen Totalschaden. Neben anderen Schadenspositionen machte der Unfallgeschädigte gegenüber dem Unfallverursacher den Wert des restlichen noch im Tank befindlichen Kraftstoffs geltend.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 08.02.2016
- 6 B 56/15, 6 B 57/15 und 6 B 58/15 -

Mutmaßliches Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC Osnabrück muss Waffenbesitzkarte, Waffenschein und Jagdschein abgeben

Mitgliedschaft in gewaltbereitem Rockerclub zur Annahme der Unzuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn ausreichend

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass die Entziehung des Waffenscheins, der Waffenbesitzkarte sowie des Jagdscheins eines mutmaßlichen Mitglieds des gewaltbereiten Motorradclubs "Gremium MC Osnabrück" zulässig ist.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist langjähriges Mitglied in einem Sportschützenclub, Inhaber eines Jagdscheins und im Besitz von zwei Kurz- und fünf Langwaffen, für die er eine Waffenbesitzkarte besitzt. Seit 2012 verfügte er zudem über die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Waffen- oder strafrechtlich ist er bisher nicht in Erscheinung... Lesen Sie mehr