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Amtsgericht München, Urteil vom 27.10.2023
- 158 C 16069/22 -
Streit um Grabpflege
Grabpflege als eine höchstpersönliche Auflage durch Vermächtnisnehmer geht nicht auf dessen Erben über
Das Amtsgericht (AG) München hat entschieden, dass Grabpflege eine höchstpersönliche Auflage sein kann, die nicht notwendigerweise auf weitere Erben übergeht.
Die 2018 verstorbene Erblasserin hatte ihrer Nichte mit
Kein Übergang höchstpersönlicher Auflage auf die nächsten Erben
Das Gericht wies die Klage des Klägers ab. Die testamentarische Verfügung der Erblasserin ist als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2023
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33503
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