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Amtsgericht Rheine, Urteil vom 13.12.2022
- 10 C 156/22 -
Anspruch auf Übersendung von Belegen bei 500 km entfernten Vermieter
Fehlende Belegübersendung begründet Zurückbehaltungsrecht an Nachzahlung
Wohnt der Vermieter 500 km von der Mietwohnung entfernt, besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung der Belege zur Betriebskostenabrechnung. Kommt der Vermieter der Belegübersendung nicht nach, so steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Nachzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vermieter einer Wohnung im Gerichtsbezirk Rheine verlangte aus den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2020 und 2021 eine
Kein Anspruch auf Nachzahlung
Das Amtsgericht Rheine entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2023
Quelle: Amtsgericht Rheine, ra-online (zt/WuM 2023, 248/rb)
- Anspruch auf Einsicht der Originalbelege zu einer Nebenkostenabrechnung am Mietort bei 400 km entfernten Sitz des Vermieters
(Landgericht Freiburg, Urteil vom 24.03.2011
[Aktenzeichen: 3 S 348/10]) - Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnung: Mieter ist es zumutbar zur Einsicht in die Belege einen Weg bis zu 30 km Luftlinie zurückzulegen
(Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 20.02.2014
[Aktenzeichen: 93 C 2240/13])
Jahrgang: 2023, Seite: 248 WuM 2023, 248
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Dokument-Nr. 32930
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