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Dienstag, 19. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 11.03.2016

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 26.02.2016
- 4 K 810/15.NW und 4 K 843/15.NW -

Hauseigentümer haften für nicht gezahlte Abfall­beseitigungs­gebühren ihrer Mieter

Verantwortlichkeit der Hauseigentümer stellt keine unzumutbare Belastung dar

Zahlen die Mieter einer Wohnung die fälligen Abfall­beseitigungs­gebühren nicht, so ist die Behörde berechtigt, nachträglich die ausstehenden Gebühren von den Hauseigentümern zu fordern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Eigentümer von Anwesen in Kaiserslautern, in denen sie Wohnungen vermietet haben. Die erforderliche Anzeige gegenüber dem Träger der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu Beginn der Mietverhältnisse hatten die Mieter der Wohnungen vorgenommen. Die Müllentsorgung der Wohnungen erfolgte durch ein 90-Liter-Restmüllbehältnis mit 14-tägiger Leerung.Einige Mieter der Kläger beglichen in der Vergangenheit diese Abfallentsorgungsgebühren nicht (vollständig). Mit Bescheiden vom Juli 2015 forderte daraufhin der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungs-Eigenbetrieb der Beklagten (ASK)... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 13.05.2015
- 262 C 7033/15 -

Mündliche Vereinbarungen neben schriftlichem Vertrag müssen bewiesen werden können

Grundsätzlich gilt schriftliche Regelung eines Dienstvertrags

In der Regel gilt grundsätzlich die schriftliche Regelung in einem Dienstvertrag, es sei denn, der Vertragspartner kann nachweisen, dass mündlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine Firma für Objekt- und Personenschutz. Sie wurde am 3. Dezember 2014 von dem Münchner Beklagten beauftragt herauszufinden, ob und in welcher Höhe (seine geschiedene Ehefrau) Angaben zu ihrem Einkommen für die Jahre 2009 bis 2013 gegenüber dem Finanzamt angegeben hat. Vereinbart war eine Grundgebühr in Höhe von 500 Euro, die der... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2016
- 10 BV 253/15 -

Bertriebs­rats­vorsitzender kann trotz eigenmächtigen Urlaubsantritts nicht fristlos gekündigt werden

Anforderungen an fristlose Kündigung sind sehr hoch anzusetzen

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein eigenmächtiger Antritt von zwei unbezahlten Urlaubstagen bei einem ohnehin freigestellten langjährigen Betriebs­rats­vorsitzenden nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Die Arbeitgeberin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Gießerei mit ca. 1.050 Beschäftigten, hatte geltend gemacht, dass ihr Betriebsratsvorsitzender einen zweitägigen Urlaub zwecks Besuchs einer gewerkschaftlichen Schulungsmaßnahme eigenmächtig angetreten habe, obwohl die Bewilligung vorher mehrfach ausdrücklich von dem zuständigen Personalleiter wegen dringend zu erledigender... Lesen Sie mehr

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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10.03.2016
- 1 A 1261/15 -

Kosten einer vorbeugenden Brustoperation können im Einzelfall beihilfefähig sein

Nach Einzelfallprüfung ist bereits Vorhandensein einer BRCA-2-Genmutation als Krankheit im Sinne der Beihilfeverordnung anzusehen

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hatte in einem Berufungsverfahren die Frage zu entscheiden, ob die Kosten einer prophylaktischen Brustoperation mit Implantat­rekonstruktion durch den Dienstherrn als beihilfefähige Aufwendungen anzuerkennen sind.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Beamtin des Landes Hessen, ist erwiesenermaßen Trägerin des BRCA-2-Gens. Hierbei handelt es sich um ein Gen, das bei einer entsprechenden familiären Vorbelastung mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Trägerin zu einer Brustkrebserkrankung führen wird, wobei die Wahrscheinlichkeit bei etwa 80 % liegt.Im Fall der Klägerin... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 19.03.2015
- S 1 U 99/14 -

Teilnahme an Firmenlauf steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Sturz ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass die Teilnahme an einem Firmenlauf unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine 48jährige kaufmännische Angestellte stürzte nach einem Firmenlauf im August 2013 in Berlin beim Überqueren einer Straße und zog sich dabei Verletzungen am Knie und im Gesicht zu.Der beklagte Unfallversicherungsträger vertrat die Auffassung, dass nicht unterstellt werden könne, dass alle Mitarbeiter des Arbeitgebers... Lesen Sie mehr




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