wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 28. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.05.2023
22 K 6330/21 -

Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitführens einer Schreckschusswaffe in Schule ohne Besitz eines kleinen Waffenscheins und Überlassen der Waffe an Schüler

Vorliegen einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

Nimmt ein Waffenbesitzer eine Schreckschusswaffe mit in die Schule ohne im Besitz eines Kleinen Waffenscheins zu sein, überlässt er die Waffe Schülern und bewahrt die Waffe in einer unverschlossenen Schreib­tisch­schub­lade seines Lehrertisches auf, so begründet dies seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, was den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach sich ziehen kann. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2018 hatte eine Schulleiterin im Lehrerbüro den Schreibtisch eines freigestellten Lehrers aufräumen wollen. Dabei fand sie in einer unverschlossenen Schreibtischschublade eine Schreckschusswaffe. Nachfolgend stelle sich heraus, dass der Lehrer die Waffe regelmäßig als Requisite in Theateraufführungen genutzt und die Waffe in diesem Zusammenhang Schülern überlassen hatte. Dem Waffenbesitzer wurde aufgrund dessen im August 2021 sämtliche waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen. Dagegen klagte dieser.

Rechtmäßigkeit des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Kläger. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse sei rechtmäßig. Der Kläger habe sich als unzuverlässig im waffenrechtlichen Sinne gezeigt, da er in schwerwiegender Weise gegen grundlegende Pflichten eines Waffenbesitzes verstoßen habe.

Vorliegen einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

Die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ergebe sich zunächst daraus, so das Verwaltungsgericht, dass der Kläger die Schreckschusswaffe entgegen § 36 Abs. 1 WaffG nicht in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt hatte. Es sei nicht ausreichend gewesen, dass das Lehrerzimmer abgeschlossen war. Zudem zeige sich die Unzuverlässigkeit des Klägers darin, dass er die Waffe mehreren minderjährigen Personen überlassen hatte. Schließlich begründe der Umstand, dass der Kläger die Waffe geführt hat, ohne im Besitz eines Kleinen Waffenscheins zu sein, seine Unzuverlässigkeit.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Waffenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33041 Dokument-Nr. 33041

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33041

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH