alle Urteile, veröffentlicht am 29.02.2016
Landgericht Coburg, Urteil vom 17.12.2015
- 22 O 400/15 -
Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft muss nach einer Trennung Voraussetzungen für "gemeinschaftsbezogene Zuwendungen" nachweisen können
LG Coburg zu den Voraussetzungen für Ausgleichsansprüche nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft stehen im Falle der Trennung nicht selten erheblichen Nachweisproblemen für geleistete Zahlungen bzw. aufgewandte Arbeitszeiten und deren jeweiligen konkreten Zweck gegenüber. Vor gemeinsamen umfangreicheren oder längerfristigen Investitionen sollten die Partner daher zur Vermeidung treuerer und meist emotional geführter Rechtsstreitigkeiten Hilfe in Form einer rechtlichen Beratung ernsthaft in Erwägung ziehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor, das mit einem entsprechenden Urteil die Klage auf Erstattung von Zuwendungen nach Trennung eines unverheirateten Paares abwies, weil der Kläger die Voraussetzungen für sogenannte "gemeinschaftsbezogene Zuwendungen" nicht nachweisen konnte.
Die Parteien des zugrunde liegenden Verfahrens führten in den Jahren 2012 bis 2014 eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Zwei Jahre davon wohnte der Kläger im Haus der Beklagten. Während die Beklagte zur Finanzierung ihrer Immobilie monatlich ca. 1.000 Euro aufwandte, beteiligte sich der Kläger an den Nebenkosten. Miete zahlte er nicht. Stattdessen sollte sich der Kläger durch die Finanzierung von Anschaffungen finanziell beteiligen. So bezahlte der Kläger jeweils ca. 3.000 Euro für ein neues Esszimmer und für einen neuen Terrassenbelag sowie knapp 1.000 Euro für einen Trockner. Weiterhin ließ er für mehr als 15.000 Euro eine Doppelgarage für seine beiden Fahrzeuge errichten.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2015
- S 1 VG 83/14 -
Alkohol während der Schwangerschaft - Kind hat keinen Anspruch auf Opferentschädigung
Alkoholkonsum einer Mutter während der Schwangerschaft sei keine Straftat
Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage eines 58-Jährigen auf eine Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz wegen des Alkoholkonsums seiner Mutter während der Schwangerschaft abgewiesen.
Der aus Grevenbroich stammende Kläger machte geltend, dass bei ihm 2012 eine fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD) festgestellt worden sei. Seine Mutter habe während der Schwangerschaft mit ihm Alkohol getrunken und ihn dadurch massiv geschädigt. Der beklagte Landschaftsverband Rheinland lehnte den Versorgungsantrag des Klägers ab, da er kein Opfer eines vorsätzlichen rechtswidrigen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.10.2015
- VIII ZR 288/14 -
BGH: Zurückbehaltungsrecht wegen Mietmängeln muss zeitlich und betragsmäßig begrenzt werden
Einbehalt der Miete in Höhe des dreifachen Minderungsbetrags bei Schimmelbefall
Das Zurückbehaltungsrecht eines Wohnungsmieters wegen Mietmängeln muss sowohl zeitlich als auch betragsmäßig begrenzt werden. Ein Schimmelbefall kann den Einbehalt der Miete in Höhe des dreifachen Minderungsbetrags rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall zahlten die Mieter einer Wohnung ihre Miete zur Hälfte nicht. Dies begründeten sie mit einem Schimmelbefall in der Wohnung. Die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis aufgrund des Zahlungsverzugs. Da die Mieter die Kündigung nicht akzeptierten, kam der Fall vor Gericht. Sowohl das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg als auch das Landgericht Berlin wiesen... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 25.02.2016
- B 8 SO 11/14 R -
Zuschuss für Aufwendungen für Grab- und Verwandtenbesuche nur bei "altersbedingten Schwierigkeiten"
Versorgen der Grabstelle der Eltern weist keine Bezüge zu "altersbedingten Schwierigkeiten" auf
Das Bundessozialgericht hat erstmals die Voraussetzungen für die Bewilligung einer "Altenhilfe" als "Hilfe in anderen Lebenslagen" für einen Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung beziehenden Hilfebedürftigen dargelegt. Das Gericht verwies darauf, dass der Tatbestand der Altenhilfe Bedarfe wegen "altersbedingten Schwierigkeiten" voraus setzt und daher eine von einem Rentner für die Grab- und Verwandtenbesuche beantragte Altershilfe abgelehnt.
Der 1940 geborene, schwerbehinderte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der mit seiner Ehefrau in einem Haushalt lebt, erhält nur eine geringe Rente und bezieht von dem beklagten Sozialhilfeträger seit Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Er beantragte erfolglos zusätzlich als Altenhilfe die Übernahme von Kosten für monatlich jeweils eine Fahrt... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.12.2015
- 1 Sa 439b/14 -
Kameramann kann als Arbeitnehmer einer Rundfunkanstalt trotz Selbstverleih über Arbeitnehmerverleih-GmbH angesehen werden
Kameramann als Geschäftsführer der Arbeitnehmerverleih-GmbH kann jedoch nicht selbst verliehen werden
Ein Kameramann kann als Arbeitnehmer einer Rundfunkanstalt gelten, obwohl er sich selbst über eine Arbeitnehmerverleih-GmbH verliehen hat. Der Verleih ist deswegen unerheblich, da der Kameramann als Geschäftsführer der Arbeitnehmerverleih-GmbH sich nicht verleihen darf. Weiß dies die Rundfunkanstalt, kann sie sich zudem nicht auf den Arbeitnehmerverleih berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Kameramann war seit 1996 freiberuflich für eine Rundfunkanstalt tätig. Da die Einsatzzeit eines freien Kameramann aufgrund einer internen Vorschrift auf maximal 60 Tage im Jahr begrenzt war, gründete der Kameramann im Jahr 2000 auf Vorschlag des damaligen Produktionschefs der Rundfunkanstalt eine Arbeitnehmerverleih-GmbH, wurde deren... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 22.02.2016
- 1 L 270/16.TR -
Tschechischer Führerschein setzt für Gültigkeit in Deutschland tschechischen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs voraus
Sperrvermerk im Führerschein wegen Wohnsitzverstoßes gerechtfertigt
Eine tschechische Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn dessen Inhaber dort zum Zeitpunkt der Ausstellung keinen ständigen Wohnsitz hatte. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier und lehnte damit einen auf Gewährung von Eilrechtschutz gerichteten Antrag ab.
Dem Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls wurde 1997 wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen. Die 2005 in den Niederlanden erworbene Fahrerlaubnis hatte der Antragsteller 2006 in Tschechien in einen tschechischen Führerschein umgetauscht. Mit diesem Führerschein arbeitete der Antragsteller in der Folge in der Bundesrepublik Deutschland als Lkw-Fahrer. Nachdem... Lesen Sie mehr