wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 07.09.2015

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2015
- 1 K 1231/13 -

Finanzamt darf zu Unrecht an den Insolvenzverwalter ausgezahlte Eigenheimzulage nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens vom vormaligen Insolvenzschuldner zurückfordern

Vormaliger Insolvenzschuldner hat nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für Verbindlichkeiten einzustehen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine vom Finanzamt zu Unrecht an den Insolvenzverwalter ausgezahlte Vergütung (Eigenheimzulage) nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht vom früheren Insolvenzverwalter, sondern vom vormaligen Insolvenzschuldner zurückzufordern ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte eine Eigentumswohnung erworben, die er zunächst mit seinen Kindern bewohnte. Infolgedessen setzte das Finanzamt Eigenheimzulage fest. Sodann wurde über das Vermögen des Klägers das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Treuhänder bestellt. Der Kläger zog mit seinen Kindern im Jahr 2010 aus der Wohnung aus. Die Wohnung wurde im Jahr 2011 veräußert. Der Treuhänder vereinnahmte die Eigenheimzulage für 2011 und beglich damit Kosten des Klägers als Insolvenzschuldner. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens teilte der Kläger dem Finanzamt mit, dass er 2010 aus der Wohnung ausgezogen sei. Daraufhin forderte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 07.08.2015
- 4 L 735/15.NW -

Widerruf der Gast­stätten­erlaubnis bei unzulässiger Prostitution in Nachtbar zulässig

Prostitutions­aus­übung in Gaststätten verstößt gegen Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass einer Nachtbarbetreiberin zurecht die Gast­stätten­erlaubnis widerrufen wurde, da es unter der Verantwortlichen Führung der Nachtbar durch die Antragstellerin zur rechtswidrigen Ausübung von Prostitution in dem Betrieb gekommen war und nicht auszuschließen ist, dass es auch zukünftig wieder dazu kommen wird.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt seit Jahren auf der Gemarkung eines kleineren Ortes im Landkreis Pirmasens eine Nachtbar. Am 5. August 2015 widerrief die zuständige Gaststättenbehörde ihr die Erlaubnis zum Betreiben einer Schankwirtschaft mit der Begründung: Sie sei gaststättenrechtlich unzuverlässig. Kontrollen durch die Kriminalinspektion Pirmasens... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 30.05.1967
- RReg. 1 a St 75/67 -

Verkehrsverstoß wegen erheblicher Verkehrsbehinderung durch langsames Fahren auf stark befahrener Orts­durch­fahrts­straße

Verstoß gegen allgemeine Rücksichtspflicht des § 1 StVO

Behindert ein Autofahrer durch langsames Fahren den Verkehrsfluss auf einer stark befahrenen Orts­durch­fahrts­straße erheblich, obwohl es ihm zuzumuten ist, schneller zu fahren, so verstößt er gegen die allgemeine Rücksichtspflicht aus § 1 StVO. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Um eine gute Stelle für ein Foto zu finden, fuhr ein Autofahrer auf einer Strecke von etwa 100-150 m auf einer stark befahrenen Ortsdurchfahrtsstraße mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Dies führte dazu, dass sich 14 Fahrzeuge hinter ihm stauten.... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 23.06.2015
- 7 C 71/15 -

Schaden­ersatz­anspruch des Vermieters nach Mietvertragsende: Mietvertragsklausel zur Verlängerung der Verjährungsfrist wegen Überraschungseffekt nicht Vertragsbestandteil

Verlängerung der Verjährungsfrist von einem halben Jahr auf ein Jahr unüblich

Schaden­ersatz­ansprüche des Vermieters gegen seinen Mieter verjähren gemäß § 548 BGB ein halbes Jahr nach Rückgabe der Mietsache. Die Verlängerung dieser Frist auf ein Jahr durch eine Klausel im Mietvertrag ist als unüblich zu bezeichnen und kann daher wegen eines Über­raschungs­effekts im Sinne von § 305 c BGB nicht Vertragsbestandteil werden. Dies hat das Amtsgericht Köpenick entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem das Mietverhältnis über eine Wohnung endete, erhielten die Vermieter im Januar 2014 die Wohnung zurück. Da der Mieter ihrer Meinung nach die Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht durchgeführt sowie die Mietsache Beschädigungen aufgewiesen habe, verlangten die Vermieter im August 2014 Schadensersatz. Der Mieter weigerte sich einen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 23.09.2015
- 2 L 1622/14.TR -

Rundfunkbeiträge verfassungsgemäß

VG Trier verneint Bedenken im Hinblick auf Verfassungs­mäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass keine verfassungsmäßigen Bedenken im Hinblick auf die seit dem 1. Januar 2013 erhobenen Rundfunkbeiträge bestehen.

Der Kläger der zugrunde liegenden Entscheidung vertrat die Auffassung, dass die Erhebung von Rundfunkbeiträgen verfassungswidrig und vielmehr als Steuer zu klassifizieren sei.Bereits in dem vorangegangenen Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz hatte das Verwaltungsgericht Trier den Antrag des Klägers abgelehnt, da sie keine Bedenken im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit... Lesen Sie mehr

Werbung

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.05.2015
- L 3 AS 7/15 -

Jobcenter muss keine Schüler­beförderungs­kosten zum Sportgymasium übernehmen

Möglichkeit zur Ausübung von Hochleistungssport stellt keinen an besondere Fähigkeiten orientierten eigenständigen Bildungsgang dar

Ein Sportgymnasium ohne besonderen schulischen Schwerpunkt, dessen Aufgabe nach seiner Konzeption darin besteht, seinen Schülern eine allgemeine Schulbildung neben einer Karriere im Hochleistungssport zu sichern, stellt keinen an den besonderen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientierten Bildungsgang dar. Daher muss das Jobcenter im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ("Hartz IV") keine Schüler­beförderungs­kosten dorthin übernehmen, wenn es andere geeignete und näher gelegene Schulen gibt. Dies entschied das Landes­sozial­gericht Rheinland-Pfalz.

Der 2002 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bezog als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft mit seinem Vater und seinen Geschwistern ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. In der Nähe der Wohnung befanden sich in fußläufiger Entfernung zwei für ihn geeignete Gymnasien. Er besuchte allerdings ein 3,6 km und über einen Fußweg von 45 Minuten... Lesen Sie mehr

Anwaltsgericht Köln, Urteil vom 25.08.2014
- 10 EV 113/12 -

Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot aufgrund Empfehlung eines Rechtsanwalts zu strafrechtlich relevanten Verhalten

Aufruf zur Selbstjustiz zieht Verhängung eines Verweises sowie Geldbuße von 500 EUR nach sich

Empfiehlt ein Rechtsanwalt seiner Mandantin Selbstjustiz zu üben, da die Straf­verfolgungs­behörden oft ihren Pflichten nicht nachkommen würden, so verstößt er gegen das Sachlichkeitsgebot aus § 43 a Abs. 3 BRAO. Dies kann die Verhängung eines Verweises sowie eine Geldbuße von 500 EUR nach sich ziehen. Dies hat das Anwaltsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2011 wurde ein Rechtsanwalt von einer Schülerin in einer strafrechtlichen Angelegenheit mandatiert. Hintergrund der Beauftragung war der Tritt eines Mitschülers in den Bauch der Schülerin anlässlich einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Mitschüler eingestellt... Lesen Sie mehr