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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.04.2024
- 13 K 114/23 und 13 K 115/23 -
Pflicht zur Nutzung des beSt auch bei Klageerhebung über das beklagte Finanzamt
Fristgerechter Einwurf in den Briefkasten des Finanzamtes reicht nicht
Ein Steuerberater kann nach Einführung des besonderen Steuerberaterpostfaches (beSt) nicht wirksam Klage durch Einwurf der Klageschrift in den Briefkasten des Finanzamtes erheben. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen klar.
In den Streitfällen wandte sich der Berater im Auftrag seiner Mandanten gegen Änderungsbescheide nach Durchführung einer Außenprüfung. Der
Klage wegen Nichteinhaltung der Klagefrist unzulässig
Das FG ist den Argumenten der Kläger nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Die Klage sei unzulässig, da sie nicht innerhalb der Klagefrist erhoben worden sei. Dem liegt die Rechtsauffassung des Gerichts zugrunde, dass die Klage durch Einwurf in den
Finanzamts-Briefkasten ist kein beSt-Ersatz
So streite schon die systematische Stellung des § 47 Abs. 2 FGO recht deutlich dafür, dass ihm keine Regelung zur Form innewohnt. Denn § 47 FGO regelt lediglich die Klagefrist. Ferner wären die Bemühungen des Gesetzgebers, den elektronischen Rechtsverkehr zu stärken und für bestimmte Gruppen als verpflichtend zu erklären auch obsolet, wenn die Klage über den Weg der Anbringung gemäß § 47 Abs. 2 FGO weiterhin per Brief erhoben werden könnte. Und schließlich komme dem Sinn der Vorschrift des § 47 Abs. 2 FGO die entscheidende Bedeutung zu. Der Gesetzgeber habe für den von einem Verwaltungsakt betroffenen Bürger den Zugang zu den Finanzgerichten erleichtern wollen. Der Bürger habe die gesetzliche Klagefrist bis zum letzten Augenblick - ggf. auch durch einen Bevollmächtigten - dadurch nutzen können sollen, dass er die Zeit der Postbeförderung bis zu dem in der Regel auswärtigen Finanzgericht nicht habe beachten müssen und die Klage in den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2024
Quelle: Niedersächsische Finanzgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34001
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