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alle Urteile, veröffentlicht am 25.09.2015
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.08.2015
- XI R 43/13 -
Planmäßiger Verkauf von 140 fremden Pelzmänteln über eBay stellt umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit dar
Auflösung einer privaten Sammlung unwahrscheinlich
Wer planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Internet-Handelsplattform verkauft, übt eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit aus.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine selbständige Finanzdienstleisterin, verkaufte in den Jahren 2004 und 2005 über zwei "Verkäuferkonten" bei der Internet-Handelsplattform eBay an einzelne Erwerber mindestens 140 Pelzmäntel für insgesamt ca. 90.000 Euro.Die Klägerin gab dazu an, im Zuge der Auflösung des Haushalts ihrer verstorbenen Schwiegermutter habe sie deren umfangreiche private Pelzmantelsammlung, die diese zwischen 1960 und 1985 zusammengetragen habe, über eBay veräußert. Die unterschiedliche Größe der verkauften Pelze resultiere daraus, dass sich eine Kleidergröße "schon mal ändern" könne. Der Verkauf einer... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2015
- V ZR 244/14 -
Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen
Besonderes Haftungsrisiko wegen möglicher Zahlungsausfälle von Wohnungseigentümern muss berücksichtigt werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen kann. Ob dies der Fall ist, kann allerdings nicht generell, sondern nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der allseitigen Interessen bestimmt werden. I
Die Parteien des zugrunde liegenden Verfahrens sind Mitglieder einer aus 201 Einheiten bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung vom 14. August 2013 beschlossen die Wohnungseigentümer die Durchführung einer Fassadensanierung mit förderfähiger Wärmedämmung. Um die mit ca. 2.000.000 Euro veranschlagten Kosten zu finanzieren, beschlossen sie zudem die Aufnahme... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 19.03.2015
- 412 C 29251/14 -
Unwahre Behauptung eines Mieters über Vermieter kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Grundlos falsche Behauptungen über Vermieter gegenüber anderen Mietern machen Fortsetzen des Mietverhältnisses unzumutbar
Die unwahre Behauptung einer Mieterin gegenüber Mitmietern, der Vermieter sei geldgierig und habe sie sexuell belästigt, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 2. Dezember 2014 kündigte der Vermieter einer Wohnung im Stadtgebiet von München seiner Mieterin fristlos mit der Begründung, dass diese über ihn als Vermieter ehrverletzende Aussagen gegenüber Dritten gemacht habe. Die Mieterin bewohnt seit 1. Oktober 2010 eine Zwei-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum von München in der Nähe des Hofbräu Hauses.... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 11.09.2015
- S 34 R 934/14 -
Paketfahrer mit eigenem Pkw nicht Sub-Sub-Unternehmer sondern abhängig Beschäftigter
SG Dortmund bejaht Sozialversicherungspflicht für Paketfahrer
Ist ein Paketfahrer durch ein Qualitätshandbuch und einen Verhaltenskodex in die Abläufe eines Logistikunternehmens eingebunden, wird er sozialversicherungspflichtig beschäftigt, auch wenn der Zusteller einen eigenen Pkw nutzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Paketfahrer aus Hattingen, der als Sub-Sub-Unternehmer Pakete mit einem eigenen Pkw-Kombi für ein bundesweit tätiges Logistikunternehmen auslieferte.Das Sozialgericht Dortmund ging davon aus, dass der Fahrer bei dem zwischengeschalteten Kurierdienst (Vertragspartner des Logistikunternehmens) abhängig beschäftigt gewesen sei.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 17.09.2015
- 5 L 2377/15.TR -
Erteilung von Yogaunterricht in Räumen eines Wohnhauses im reinen Wohngebiet zulässig
Beruflich genutzte Fläche des Wohnhauses muss gegenüber wohnbaulich genutzter Fläche eindeutig untergeordnet sein
Die Nutzung von einzelnen Räumen oder von Wohneinheiten zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit ist auch in einem reinen Wohngebiet zulässig, wenn die beruflich genutzte Fläche gegenüber der wohnbaulich genutzten Fläche im Gebäude eindeutig untergeordnet ist und es sich um eine häuslichen Abläufen entsprechende, "wohnartige" Betätigung handelt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier hat erklärte in einem Eilverfahren die Erteilung von Yogaunterricht in angemieteten Räumen im Untergeschoss eines Wohnhauses für zulässig.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen des von den Kursteilnehmern verursachten Kraftfahrzeugverkehrs und Parkverhaltens hatte der Landkreis Bernkastel-Wittlich gegenüber der Antragstellerin eine Nutzungsuntersagung der Räumlichkeiten für Yogaunterricht ausgesprochen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass es sich bei... Lesen Sie mehr