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Anwaltsgericht Köln, Urteil vom 25.08.2014
- 10 EV 113/12 -
Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot aufgrund Empfehlung eines Rechtsanwalts zu strafrechtlich relevanten Verhalten
Aufruf zur Selbstjustiz zieht Verhängung eines Verweises sowie Geldbuße von 500 EUR nach sich
Empfiehlt ein Rechtsanwalt seiner Mandantin Selbstjustiz zu üben, da die Strafverfolgungsbehörden oft ihren Pflichten nicht nachkommen würden, so verstößt er gegen das Sachlichkeitsgebot aus § 43 a Abs. 3 BRAO. Dies kann die Verhängung eines Verweises sowie eine Geldbuße von 500 EUR nach sich ziehen. Dies hat das Anwaltsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2011 wurde ein
Aufruf zur Selbstjustiz begründet Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot
Das Anwaltsgericht Köln sah in dem Schreiben des Rechtsanwalts ein Verstoß gegen das
Pflicht des Anwalts zu sachlicher Aufklärung über Einstellung
Nach Auffassung des Anwaltsgerichts sei es Aufgabe des Rechtsanwalts gewesen seiner Mandantin die verfahrensrechtliche Situation sowie die möglichen Gründe für die Einstellung zu erklären.
Verhängung eines Verweises sowie Geldbuße von 500 EUR
Aufgrund des Verstoßes gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2015
Quelle: Anwaltsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21549
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