Werbung
alle Urteile, veröffentlicht am 14.07.2008
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.07.2008
- 2 MN 449/07 -
Promotionsordnung der Fakultät I der Universität Lüneburg nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den Antrag von drei Universitätsprofessoren der Leuphana Universität Lüneburg auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen eine Promotionsordnung der Universität abgelehnt.
Im Januar 2005 sind die Universität Lüneburg und die Fachhochschule Nordostniedersachsen durch Gesetz zusammengelegt worden. Seitdem lehren an der jetzt Leuphana Universität Lüneburg genannten Universität neben Universitätsprofessoren auch Professoren der bisherigen Fachhochschule. Der Fakultätsrat der Fakultät I (Bildungs-, Kultur und Sozialwissenschaften) der Universität hat im Oktober 2006 eine neue Promotionsordnung beschlossen. Hiernach können neben den Universitätsprofessoren auch Fachhochschul-Professoren in Promotionsverfahren zur Erlangung des Doktorgrades als Betreuer und/oder Gutachter oder als Mitglied in einem Prüfungsausschuss teilnehmen.... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.07.2008
- 1 A 10125/08.OVG -
OVG: Wohnbebauung in der Nähe der Burg Rheinfels (Denkmalzone) in St. Goar zulässig
Denkmalschutzbelange stehen einer Bebauung nicht entgegen
Der Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser auf gleicher Hanglage wie die Burg Rheinfels, die Teil der Denkmalzone „Burg und Festung Rheinfels in St. Goar” ist, stehen Belange des Denkmalschutzes nicht entgegen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die zuständige Kreisverwaltung hatte den Antrag der Bauherrin auf Genehmigung der Wohngebäude mit der Begründung abgelehnt, das Vorhaben führe zu negativen Auswirkungen auf die denkmalgeschützte Burganlage. Bereits das Verwaltungsgericht verpflichtete den Landkreis, die bau- und denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Häuser zu erteilen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.06.2008
- 2 BvL 6/07 -
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
Frauen werden durch diese Regelung benachteiligt
Es stellt eine Frauendiskriminierung dar, dass Beamte in Teilzeitbeschäftigung geringere Pensionsansprüche geringere Pensionen erhalten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Abschlag sei verfassungswidrig und deshalb nichtig, erklärten die Richter. Vor allem Frauen würden aus familiären Gründen Teilzeitarbeit leisten, so dass sich der Abschlag als Schlechterstellung von Frauen auswirke.
Die Höhe des Ruhegehalts eines Beamten bestimmt sich nach Prozentsätzen der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, den Ruhegehaltssätzen. Bis zum 31.Dezember 1991 galt für die Berechnung des Ruhgehaltssatzes eine degressive Tabelle. Das Ruhegehalt betrug bei Vollendung einer zehnjährigen ruhegehaltfähigen Dienstzeit 35 %. Mit jedem weiteren Dienstjahr bis zum 25. Dienstjahr stieg es um 2 %,... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.06.2008
- VG 5 A 147.06 -
Gerichtsvollzieher dürfen nicht nebenbei Makler sein
Beeinträchtigung dienstlicher Belange möglich
Die Nebentätigkeit eines Gerichtsvollziehers als Makler und Hausverwalter beeinträchtigt dienstliche Belange und ist daher nicht genehmigungsfähig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Obergerichtsvollziehers an einem Berliner Amtsgericht abgewiesen, der auf Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch seinen Dienstherrn geklagt hatte.
Der Kläger hatte im März 2005 bei seinem Dienstherrn eine Genehmigung für die genannte Nebentätigkeit im Umfang von drei Stunden wöchentlich und einem geschätzten Monatsverdienst von 200,- Euro beantragt. Diesen Antrag hatte zuletzt die Präsidentin des Kammergerichts mit der Begründung zurückgewiesen, eine Nebentätigkeit als Makler schade dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung. Im... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 06.03.2008
- 7 O 686/05 -
Hautirritationen können bei Models einen Mangel darstellen
Vier kleine Knubbelchen und andere Irritationen - Des Menschen Makel vor Gericht
Wenn ein Juwelier ein Fotomodel engagiert, können Hautirritationen einen Mangel darstellen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Werbeagentur den Juwelier allerdings über die Hautveränderungen in Kenntnis gesetzt, so dass dieser keine Ansprüche hieraus herleiten konnte.
Dröhngeräusche im Neuwagen, Kakerlaken im Hotelzimmer, Gammelfleisch im Supermarkt und Schrottimmobilien von der Bank: "Mängel" sind das täglich Brot der Zivilgerichte. Auch ein Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts München I befasst sich mit Mängeln. Bemerkenswert daran: Es geht um die Mangelhaftigkeit von Menschen und nicht - wie üblich - einer Sache.Ein Juwelier... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.06.2008
- 7 V 7342/07 -
Finanzamt macht auch vor Kaufhaustoiletten nicht halt
Auch Toilettenpächter müssen von vereinnahmten Toilettengroschen Umsatzsteuer abführen
Ein "Toilettenpächter", der sich gegenüber Kaufhaus- und Einkaufscenterbetreibern zur Unterhaltung und Reinigung der dort befindlichen Toiletten verpflichtet, ohne von diesen dafür eine Geldzahlung zu erhalten, hat auf das von den Kunden freiwillig entrichtete Geld (Toilettengroschen) Umsatzsteuer zu entrichten. Das geht aus einem Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Umsatzsteuer wird auf entgeltlich erbrachte Dienstleistungen fällig. Der Antragsteller machte geltend, dass er keine entgeltliche Leistung in diesem Sinne erbringe, da er die Kunden nicht zwingen könne, für die Toilettenbenutzung ein Entgelt zu entrichten und auch keinen Einfluss auf die Höhe habe.Die Richter hatten jedoch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 26.06.2008
- 81 Ss-OWi 49/08 -
Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als "Navi"
Auch Lesen gespeicherter Notizen oder der Uhrzeit ist untersagt
Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist auch dann untersagt, wenn der Autofahrer die eingebaute Navigationsfunktion des Gerätes nutzen will. Der 1. Strafsenat des OLG Köln ließ die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers nicht zur Entscheidung zu, der durch das Amtsgericht Bonn wegen der Handynutzung zu einer Geldbuße von 70,- € verurteilt worden war.
Der Fahrzeugführer hatte unwiderlegt dahin argumentiert, er habe das Handy während der Fahrt nicht zum Telefonieren aus seiner Brusttasche entnommen, sondern habe es als Navigationssystem nutzen wollen.Auch mit dieser Einlassung hielt der Strafsenat einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 23 Abs. 1 a der Straßenverkehrsordnung für gegeben. Danach ist die Benutzung eines... Lesen Sie mehr