wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 6. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(5)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 30.11.2023
1 K 2902/22 -

Bei Multiple-Choice-Prüfungen im Medizinstudium darf es nur eine richtige Antwort geben

Dem Lösungsmuster nicht entsprechende aber objektiv richtige Antwort muss als zutreffend anerkannt werden

Bei Multiple-Choice-Prüfungen im Medizinstudium darf es nur eine richtige Antwort geben. Entspricht eine Antwort nicht dem Lösungsmuster, ist sie aber dennoch objektiv richtig, so muss sie als zutreffend anerkannt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau) entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Medizinstudentin im Jahr 2022 vor dem Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau) gegen ihre Universität. Hintergrund dessen war, dass eine Prüfung in Mikroskopischer Anatomie als nicht bestanden deklariert wurde. Die Prüfung beinhaltete Multiple-Choice-Fragen, bei der es nur eine richtige Antwortmöglichkeit geben sollte. Die Studentin rügte, dass eine Frage in der Prüfung so ungenau gestellt war, dass es zwei Antwortmöglichkeiten gab.

Multiple-Choice-Fragen dürfen nur eine richtige Lösung zulassen

Das Verwaltungsgericht Freiburg führte zum Fall aus, dass bei Multiple-Choice-Prüfungen alle möglichen Lösungen vorausgesehen und die Aufgaben so formuliert werden müssen, dass sie verständlich, widerspruchsfrei und eindeutig seien und jeweils nur eine richtige Lösung zulassen. Insbesondere dürfe neben derjenigen Lösung, die der Bewertung als richtig vorgegeben worden ist, nicht auch noch eine andere Lösung vertretbar sein. Von dem Prüfling könne keine Abwägung unter mehreren vertretbaren Antworten verlangt werden. Ein Abwägungsprozess sei wegen der engen zeitlichen Bedingungen einer solchen Prüfung nicht zu leisten. Dies müsse bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Zulassung einer objektiv richtigen Antwort

An der Eindeutigkeit der Frage bestehen hohe Anforderungen, so das Verwaltungsgericht. Sei nicht nur eine vorgegebene Antwortmöglichkeit, sondern mindestens eine weitere vertretbar, aber aufgrund des von der Prüfungsbehörde erwarteten Abwägungsprozesses weniger zutreffend, müsse auch diese von einem Prüfling gewählte Antwort als richtig gewertet werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau), ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Hochschulrecht | Prüfungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Medizinstudium | Multiple-Choice-Verfahren | Prüfungsfrage | unklare | vage

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33647 Dokument-Nr. 33647

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33647

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?