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alle Urteile, veröffentlicht am 24.04.2008

Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.04.2008
- VI R 6/05 -

Kein Steuerrabatt bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein

Mit Urteil vom 6. März 2008 VI R 6/05 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zur Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachlohn sowie zur Barlohnumwandlung fortentwickelt. Anlass war die Frage, ob ein in Form von Warengutscheinen geleistetes Urlaubsgeld als Sachlohn zu behandeln ist und damit die besondere und nur für Waren oder Dienstleistungen (Sachlohn) nicht aber für Barlohn geltende Steuerbefreiung des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Anwendung findet.

Im Streitfall vereinbarten Arbeitgeber und Betriebsrat, dass das tarifvertraglich zustehende Urlaubsgeld von den Arbeitnehmern ganz oder teilweise als Warengutschrift in Anspruch genommen werden konnte. Entschied sich ein Mitarbeiter dafür, erhielt er anstelle der Geldzahlung eine Waren-Gutschrift über den Betrag. Diese konnte bis zum jeweiligen Jahresende in allen Filialen des Arbeitgebers eingelöst werden; eine Barauszahlung war nicht möglich.In seinem Urteil vom 6. März 2008 entschied der BFH, dass das in dieser Form zugewandte Urlaubsgeld nicht als Sachlohn, sondern als Barlohn zu behandeln sei. Die Steuerbefreiung des § 8 Abs. 3 EStG (im Streitjahr 2.400 DM pro... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.04.2008
- VII ZR 140/07 -

BGH: Trotz Schwarzarbeit am Bau kann es Gewährleistungsansprüche geben

Werkunternehmer, der sich auf Nichtigkeit des Vertrages beruft, verhält sich treuwidrig

Auch bei mangelhafter Schwarzarbeit kann der Auftraggeber Gewährleistungsansprüche haben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen (vgl. Parallelentscheidung: - VII ZR 42/07 -)zu entscheiden, welche Folgen sich bei mangelhafter Werkleistung für Ansprüche des Auftraggebers ergeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen aufgrund eines Werkvertrags mit einer sog. Ohne-Rechnung-Abrede erbracht hat.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 23.04.2008
- 21 K 2701/07 -

Deutsche Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren und unbeschalteten Glasfasern gewähren

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage der Deutschen Telekom AG gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 27. Juni 2007 im Wesentlichen abgewiesen.

Mit dieser Verfügung hatte die Bundesnetzagentur die Telekom im Rahmen des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung, der sog. "letzten Meile", dazu verpflichtet, ihren Wettbewerbern auf Verlangen auch Zugang zu den in ihrem Netz befindlichen Leerrohren zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern und - wo dies nicht möglich ist - zu noch freien unbeschalteten Glasfasern auf dieser Strecke... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Beschluss vom 24.04.2008
- 5 HK O 23244/07 -

HVB: Squeeze-Out-Beschluss kann ins Handelsregister eingetragen werden

Das Landgericht München I hat entschieden, dass der Beschluss der Hauptversammlung der HVB vom 26./27. Juni 2007, nach dem die Aktien der übrigen Aktionäre der HVB auf den Hauptaktionär UniCredito übertragen werden (sog. Squeeze out), in das Handelsregister eingetragen werden kann.

Die UniCredito hatte als Hauptaktionärin der HVB verlangt, gegen Gewährung einer Barabfindung von € 38,26 je Aktie die Aktien der übrigen Aktionäre übertragen zu bekommen. Ein solches Übertragungsverlangen kann nach dem Aktiengesetz von einem Aktionär, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 % des Grundkapitals gehören, gestellt werden. Auf der Hauptversammlung der HVB war mit den... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.04.2008
- 8 AZR 257/07 -

"Freuen Sie sich auf Ihr Kind": BAG zur geschlechtsspezifischen Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung

BAG erleichtert Anforderungen an Diskriminierungsklagen

Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin um eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem männlichen Mitbewerber, so hat die Arbeitnehmerin eine geschlechtsspezifische Benachteiligung dann glaubhaft gemacht, wenn sie außer der Schwangerschaft weitere Tatsachen vorträgt, welche eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts vermuten lassen. An diesen weiteren Tatsachenvortrag sind keine strengen Anforderungen zu stellen.

Die Klägerin ist bei der Beklagten (hier: Musikkonzern Sony BMG) im Bereich „International Marketing“, dem der „Vizepräsident“ E. vorstand, als eine von drei Abteilungsleitern beschäftigt. Im September 2005 wurde die Stelle des E. frei. Die Beklagte besetzte diese mit einem männlichen Kollegen und nicht mit der schwangeren Klägerin. Diese begehrt die Zahlung einer Entschädigung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.04.2008
- VII ZR 42/07 -

BGH: Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

Auch Schwarzarbeiter haften für Pfusch am Bau

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die mit Handwerkern Schwarzarbeit vereinbart haben. Auch bei der Verabredung, die Arbeit ohne Rechnung zu erbringen, können Gewährleistungs­anspruche gegen den Auftragnehmer bestehen, wenn dieser die Arbeit mangelhaft ausgeführt hat.

Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen (vgl. Parallelentscheidung: - VII ZR 140/07 -) zu entscheiden, welche Folgen sich bei mangelhafter Werkleistung für Ansprüche des Auftraggebers ergeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen aufgrund eines Werkvertrags mit einer sog. Ohne-Rechnung-Abrede erbracht hat.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.04.2008
- 1 E 4183/07(V) -

Bundesadler und andere Greifvögel auf einer Münze: Zum Schutzumfang des Bundesadlers in der Medaillenverordnung

Verbreitung einer Gedenkmünze „Eisbär Knut-Zoo Berlin“ zulässig

Die Medaillenverordnung schützt den Bundesadler nur in der Darstellung der amtlichen Bekanntmachung aus dem Jahre 1950. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall ging es um eine auf der Rückseite der Gedenkmünze "Knut-Zoo Berlin" enthaltene Adlerdarstellung.

Die Klägerin, ein Münzhandelsunternehmen mit Sitz in Braunschweig wendet sich gegen die von der Deutschen Bundesbank behauptete Unzulässigkeit der Verbreitung einer Münze aufgrund der Medaillenverordnung. Zu dem Geschäftsgegenstand der Klägerin gehört das Auflegen von Medaillenserien, die dann von verschiedenen Prägestätten gefertigt werden und von der Klägerin hauptsächlich im... Lesen Sie mehr