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alle Urteile, veröffentlicht am 16.04.2008

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.11.2007
- IV R 82/05 -

Bundesfinanzhof zu den Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage

Der Bundesfinanzhof hatte sich mit einem Fall zu befassen, der ihm Gelegenheit gab, zu vielen Einzelfragen im Zusammenhang mit den Voraussetzungen zur Bildung einer Ansparrücklage für die künftige Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern (§ 7 g des Einkommensteuergesetzes) Stellung zu nehmen. Mit seinem Urteil bestätigte er die bisherige Rechtsprechung, dass die Rücklage durch Ausweis eines Bilanzpostens gebildet werden muss. Außerdem erleichterte er die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung für Fälle der Betriebsaufspaltung.

Eine KG hatte in ihrer Bilanz auf den 31. Dezember 2000 eine Ansparrücklage für eine Reihe von Wirtschaftsgütern gebildet. Während einer im Jahr 2002 abgehaltenen Betriebsprüfung stellte sich heraus, dass die Wirtschaftsgüter nicht durch die KG, sondern durch eine GmbH genutzt werden sollten, deren Anteile einer Schwestergesellschaft der KG gehörten. Der Betriebsprüfer erkannte die Ansparrücklage deswegen nicht an. Er war der Meinung, es fehle an der von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geforderten betriebsvermögensmäßigen Verbindung zwischen KG und GmbH.Daraufhin fassten die Gesellschafter der KG den Beschluss, die Ansparrücklage... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.04.2008
- 5 StR 431/07 -

BGH bestätigt eine aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat gegen den Verurteilten nachträglich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Hierfür hat es sich auf die neu eingefügte und zum 18. April 2007 in Kraft getretene Vorschrift des § 66 b Abs. 1 Satz 2 StGB gestützt. Danach steht der nachträglich anzuordnenden Sicherungsverwahrung nicht entgegen, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten schon bei der Anlassverurteilung erkennbar war, sofern damals eine Sicherungsverwahrung aus rechtlichen Gründen nicht möglich war.

Der Verurteilte war 1993 rechtskräftig durch das Bezirksgericht Frankfurt (Oder) des Mordes sowie des Totschlags schuldig gesprochen und deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Im April 1992 war er in das Haus einer ihm bekannten Frau eingebrochen. Nachdem diese sich gegen seine sexuelle Annäherung gewehrt hatte, fügte er ihr mit mehreren Werkzeugen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 16.04.2008
- 8 U 1543/07, 8 U 1544/07 -

OLG Dresden: Zum Umfang der Informationspflichten einer Bank über die Einlagensicherung

Gericht weist Schadensersatzklagen ab - Einlagen waren nur mit maximal 20.000,- DM gesichert

Das Oberlandesgericht Dresden hat die Schadensersatzklagen zweier Kundinnen der mittlerweile insolventen BFI-Bank abgewiesen. Die Klägerinnen hatten versucht, sich über eine Klage gegen den Insolvenzverwalter auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über die eingeschränkte Einlagensicherung bei der BFI den Weg für eine spätere Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung der BFI zu ebnen. Das Landgericht Dresden hatte ihnen in erster Instanz weitgehend Recht gegeben. Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat diese Urteile nun aufgehoben und die Klagen abgewiesen.

Die Klägerinnen nehmen den Beklagten als Insolvenzverwalter BFI-Bank auf Schadensersatz in Anspruch. Sie hatten im Zeitraum 1999 bis 2003 namhafte Beträge in Form von festverzinslichen Sparbriefen und Festgeld angelegt (Klägerin J.J. insgesamt ca. 157.000 €, Klägerin E. S. rd. 71.000 €). Das Geld war mit der Insolvenz der BFI-Bank zum großen Teil verloren, weil die Bank nur der gesetzlichen... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.04.2008
- VIII ZR 230/07 -

Keine Haftung eines angestellten Anwalts nach den Grundsätzen der Scheinsozietät für Forderungen, die nicht die anwaltstypische Berufstätigkeit betreffen

Die Rechtsfigur der Scheinsozietät dient allein dazu, im Interesse der Mandantschaft um deren Vertrauensschutzes willen auf den erweckten Anschein abzustellen. Die Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät setzt damit eine anwaltstypische Tätigkeit voraus. Der Kauf einer PC-Anlage und ein damit verbundener Reparaturauftrag stellen jedoch, auch wenn sie für ein Anwaltsbüro erfolgen, keine solchen Tätigkeiten dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Klägerin vertreibt und repariert Computeranlagen. Die Beklagte war angestellte Rechtsanwältin einer Anwaltssozietät, die ihre EDV-Ausstattung bei der Klägerin erwarb. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Bezahlung von zwei Rechnungen über die Lieferung einer PC-Anlage in Höhe von 1.780 € und die Reparatur eines defekten Servers in Höhe von 877,10 € in Anspruch.Die... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.04.2008
- 7 AZR 132/07 -

BAG zur Probezeitbefristung innerhalb eines für ein Jahr befristeten Arbeitsvertrags

Probezeitbefristung ging im Vertragstext unter

Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Text ohne drucktechnische Hervorhebung eine weitere Befristung des Arbeitsvertrags zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, ist die Probezeitbefristung eine überraschende Klausel, die nach § 305 c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Die Klägerin war bei der Beklagten seit 1. November 2005 beschäftigt. Nach § 1 des von der Beklagten gestellten Formulararbeitsvertrags war das Arbeitsverhältnis für die Zeit vom 1. November 2005 bis zum 31. Oktober 2006 befristet. Diese Vertragsdauer war fett und in vergrößerter Schrift gedruckt. In dem folgenden Vertragstext war ohne besondere drucktechnische Hervorhebung bestimmt, dass die ersten... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.04.2008
- 7 AZR 1048/06 -

BAG zum Schriftformerfordernis bei der Befristung eines Arbeitsvertrags: Arbeitnehmer gab den gegengezeichneten befristeten Arbeitsvertrag erst nach Arbeitsaufnahme zurück

Richter: Angebot auf Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags wurde von der Rückgabe des unterzeichneten Arbeitsvertrags abhängig gemacht

Es genügt dem Schriftformerfordernis für eine Befristung wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen unterzeichneten Arbeitsvertrag zuschickt, den der Arbeitnehmer alsbald gegengezeichnet zurückgeben soll. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im einem Fall entschieden, in dem der Arbeitnehmer den Vertrag erst auf Nachfrage nach Arbeitsaufnahme an den Arbeitgeber zurückgab. Das Angebot auf Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags habe der Arbeitgeber von der Rückgabe des unterzeichneten Arbeitsvertrags abhängig gemacht, urteilte das Gericht.

Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Übersendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Vertragsbeginn einen von ihm bereits unterzeichneten... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.04.2008
- VIII ZR 75/07 -

Betriebskostenabrechnung: Mieter muss bei Heizungsumstellung auch höhere Kosten für Fernwärme anteilig tragen

Mietvertrag muss bestimmen, dass der Mieter die Betriebskosten der Heizung nach der Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung tragen muss

Ein Vermieter, der während des laufenden Mietverhältnisses die Beheizung des Gebäudes auf Wärmelieferung umstellt, darf die Kosten der Wärmelieferung auf den Mieter umlegen. Dies gilt für Mietverträge, in denen bestimmt ist, dass der Mieter die Betriebskosten der Heizung trägt (nach Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) und bei deren Abschluss die gültige Fassung der Verordnung die Umlegung der Kosten der Wärmelieferung vorsieht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Klägerin, die Wohnungsvermieterin des Beklagten ist, verlangt Nachzahlung von Heiz- und Wasserkosten.Der Mietvertrag der Parteien sieht - unter Verweis auf die Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung - formularmäßig vor, dass der Mieter die Kosten des Heizungsbetriebs zu tragen hat. Die Wohnung wurde zunächst durch eine Zentralheizung mit Wärme versorgt.... Lesen Sie mehr




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