die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gesetzliches Verbot (§ 134 BGB)“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.11.2004
- 5 AZR 592/03 -
Gefälschte Approbationsurkunde: Vergütung aus einem erschlichenen Arbeitsverhältnis als Arzt muss zurückgezahlt werden
Arbeitgeber zahlte Arbeitslohn ohne Rechtsgrund
Ein falscher Frauenarzt, der mit einer gefälschten Approbationsurkunde an einem Münchner Klinikum jahrelang Patientinnen behandelt, muss wegen arglistiger Täuschung rund 71.000 Euro seines Gehaltes zurückzahlen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Beklagte war etwa siebeneinhalb Jahre im Bereich der Frauenheilkunde des Klinikums der TU München als Arzt angestellt. Bei der Einstellung hatte er eine gefälschte Approbationsurkunde vorgelegt. Eine Zulassung als Arzt besaß er nie. Dieser Sachverhalt stellte sich erst nach Beendigung der Tätigkeit heraus. Daraufhin erklärte der Träger des Klinikums die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung.Das Bundesarbeitsgericht hat der Klage auf Rückzahlung eines Teils der geleisteten Arbeitsvergütung sowie der vollen in den siebeneinhalb Jahren angefallenen Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2009
- 8 AZR 722/07 -
BAG: Ein Verzicht auf Lohnansprüche, um einen Betriebsübergang zu ermöglichen, ist nichtig
Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
Ein Erlassvertrag, mit dem die Parteien eines Arbeitsverhältnisses den Verzicht auf rückständige Vergütung für den Fall vereinbaren, dass es zu einem Übergang des Betriebs auf einen Dritten kommt, verstößt gegen zwingendes Gesetzesrecht und ist unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Klägerin arbeitete seit 1998 für den Beklagten als Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Der Beklagte erfüllte die vertraglichen Ansprüche der Klägerin auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2003 nur noch teilweise, 2004 überhaupt nicht mehr. Im Frühjahr 2005 informierte der Beklagte die Klägerin und die anderen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Arbeitnehmer darüber,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.04.2008
- VII ZR 42/07 -
BGH: Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede
Auch Schwarzarbeiter haften für Pfusch am Bau
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die mit Handwerkern Schwarzarbeit vereinbart haben. Auch bei der Verabredung, die Arbeit ohne Rechnung zu erbringen, können Gewährleistungsanspruche gegen den Auftragnehmer bestehen, wenn dieser die Arbeit mangelhaft ausgeführt hat.
Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen (vgl. Parallelentscheidung: - VII ZR 140/07 -) zu entscheiden, welche Folgen sich bei mangelhafter Werkleistung für Ansprüche des Auftraggebers ergeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen aufgrund eines Werkvertrags mit einer sog. Ohne-Rechnung-Abrede erbracht hat.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.04.2008
- VII ZR 140/07 -
BGH: Trotz Schwarzarbeit am Bau kann es Gewährleistungsansprüche geben
Werkunternehmer, der sich auf Nichtigkeit des Vertrages beruft, verhält sich treuwidrig
Auch bei mangelhafter Schwarzarbeit kann der Auftraggeber Gewährleistungsansprüche haben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen (vgl. Parallelentscheidung: - VII ZR 42/07 -)zu entscheiden, welche Folgen sich bei mangelhafter Werkleistung für Ansprüche des Auftraggebers ergeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen aufgrund eines Werkvertrags mit einer sog. Ohne-Rechnung-Abrede erbracht hat.... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 04.07.2007
- 23 O 347/06 -
Private Krankenkasse muss künstliche Befruchtung mit fremder Eizelle nicht zahlen
In Deutschland verbotene Behandlung kann keinen Ersatzanspruch begründen
Eine Frau, die sich unter Einsatz fremder Eizellen künstlich befruchten lässt, hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall litt eine Frau daran, dass sie keine eigenständigen Eizellen bilden konnte. Sie ließ insgesamt fünf Operationen wegen Zystenbildung an den Eierstöcken über sich ergehen. Im Jahre 2005 wurde in Spanien eine Eizellenspende mit In-vitro-Befruchtung durchgeführt. Hierfür zahlte sie knapp 7.000,- EUR. Ihre private Krankenkasse verweigerte die Erstattung.... Lesen Sie mehr