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alle Urteile, veröffentlicht am 28.04.2008

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.02.1980
- VIII ZR 33/79 -

Mantel im Restaurant geklaut - BGH zur Haftung des Gastwirtes

Risiko trägt der Gast

Wenn im Restaurant der Mantel verschwindet, haftet ein Gastwirt dafür regelmäßig nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dies gilt selbst dann, wenn der Kellner den Mantel an der Garderobe aufgehängt hat. Ein Gast kann selbst entscheiden, ob er dieses Risiko eingeht. Notfalls muss man das Restaurant verlassen, wenn einem die Garderobe für den teuren Mantel zu unsicher erscheint und der Gastwirt darauf besteht, dass der Mantel dort hingehängt wird.

Im zugrunde liegenden Fall speiste die spätere Klägerin in Gesellschaft zweier Damen in einem Weinlokal. Auf einem freien Stuhl am Tisch hatte sie ihren Ozelotmantel gelegt. Der Kellner nahm den Mantel und hängte ihn an einem nur wenige Meter entfernten Garderobenhaken auf, so dass er noch im Blickfeld der Klägerin war. Die Klägerin äußerte noch ihren Unmut hierüber, wurde vom Kellner aber damit getröstet, dass im Weinhaus noch nie etwas weggekommen sei. Leider verschwand der Mantel dann trotzdem.Die Frau verlangte vom Gastwirt Schadensersatz in Höhe von 5.000,- DM. Der Bundesgerichtshof lehnte den Schadensersatzanspruch wie schon zuvor das Oberlandesgericht Düsseldorf ab.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.01.2008
- I R 26/06 -

Keine Erstattung von Kapitalertragsteuer an ausländische "Briefkästen"

Der Bundesfinanzhof hat die Ausnutzung von Steuervorteilen durch zwischengeschaltete, aber funktionslose ausländische Zwischengesellschaften erschwert.

Aus der Mutter/Tochter-Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG) ergeben sich für verbundene Unternehmen innerhalb der EG bestimmte Steuerentlastungen, die aber nur in einem EG-Mitgliedstaat ansässigen Kapitalgesellschaften zugute kommen. Um auch dann in den Vorteil dieser Steuerentlastungen zu gelangen, wenn sie einer Gesellschaft mangels Ansässigkeit eigentlich nicht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 19.09.2007
- 212 C 15876/07 -

Zum Baurechtsausschluss bei einer Rechtschutzversicherung

Nutzungsänderung ohne bauliche Maßname unterfällt nicht dem Baurechtsausschluss

Ist nur eine Nutzungsänderung (hier von einer Wohnung in einen Bordellbetrieb) genehmigungspflichtig, nicht aber die unabhängig davon durchgeführten Sanierungsmaßnahmen an der Wohnung, muss eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits zwischen Eigentümer der Wohnung und potentiellen Bordellbetreiber bezahlen und kann sich nicht auf den sogenannten Baurechtsausschluss berufen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Die späteren Kläger sind Eigentümer eines Hauses in Stuttgart, das vor einiger Zeit zur Renovierung anstand. Diese Renovierungsarbeiten mussten seitens der Baubehörde nicht genehmigt werden. In dem Haus befanden sich auch zwei Wohnungen, für die sich jemand als Mieter interessierte, der in diesen Wohnungen ein Bordell betreiben wollte. Zu diesem Zeitpunkt waren die Sanierungsarbeiten... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Dresden, Urteil vom 01.04.2008
- S 34 AL 769/07 -

Das Wochenende verkürzt nicht die Meldefristen bei der Arbeitsagentur

Behörde muss dienstbereit sein

Das Wochenende darf auf die Drei-Tages-Frist für die Meldung bei der Arbeitsagentur nach Erhalt einer Kündigung nicht angerechnet werden. Die Meldefrist bezieht sich nur auf Tage, an denen die Arbeitsagentur dienstbereit ist. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Der Kläger aus Radebeul war als Projektleiter tätig. Am 01.09.2006 (einem Freitag) sprach sein Arbeitgeber die ordentliche Kündigung aus. Der Kläger meldete sich am darauf folgenden Dienstag, den 05.09.2006 arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur verhängte eine Sperrzeit von einer Woche. Der Kläger hätte sich spätestens am Montag melden müssen. Durch die Sperrzeit... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 08.04.2008
- 6 K 761/08 -

Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs nur vor dem 18. Lebensjahr beihilfefähig

Nur für Mädchen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind die Kosten einer Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs (Impfung gegen humane Papillomaviren) beihilfefähig. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und die Klage einer Beamtin, ihrer 1983 geborenen Tochter Beihilfe für eine solche Impfung zu gewähren, abgewiesen.

Die Klägerin ist Beamtin des Landes Baden-Württemberg. Ihren Antrag auf Beihilfe für die Aufwendungen, die für die Papillomaimpfungen mit dem Präparat Gardasil ihrer 1983 geborenen Tochter entstanden, lehnte das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (im Folgenden: Landesamt) im Januar 2008 ab. Nach erfolglosem Widerspruch erhob die Klägerin Klage zum Verwaltungsgericht.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.04.2008
- II ZR 264/06 -

BGH zur Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs bei Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und Qualifizierung

Der Bundesgerichtshof hat sich mit den Anforderungen an die Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und Qualifizierung befasst.I. Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem im Juni 2003 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.-Gesellschaft für Personalentwicklung und Qualifizierung mbH (nachfolgend: Schuldnerin). Deren Gesellschafter... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.04.2007
- VIII ZR 182/06 -

BGH: Mieter können bei Schimmelbefall der Wohnung nicht einfach fristlos kündigen

Vermieter muss eine angemessene Abhilfefrist gesetzt werden

Bevor ein Mieter wegen Schimmelbefalls fristlos kündigen kann, muss er dem Vermieter den Schimmelbefall mitteilen und ihm die Möglichkeit geben, den Schimmel zu beseitigen. Die hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte ein Vermieter die Zahlung ausstehender Miete in Höhe von 2.760 € aufgrund eines bis zum 31. Dezember 2003 befristeten Mietvertrages. Der Mieter hatte Mitte September 2002 fristlos gekündigt, nachdem er und seine Lebensgefährtin in der Wohnung Schimmelpilzbefall hinter dem Schrank und hinter dem Bett festgestellt hatten. Als Begründung gab die Lebensgefährtin... Lesen Sie mehr