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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mobiltelefon“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2023
- 1 ORbs 33 Ss 151/23 -
Umlagern eines Handys während Telefonats über Freisprechanlage stellt keine Ordnungswidrigkeit dar
Kein Vorliegen einer Benutzung im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO
Das bloße Umlagern eines Handys während des Telefonierens über eine Freisprechanlage stellt keinen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO dar. Denn in einem solchen Fall wird das Handy nicht benutzt im Sinne der Vorschrift. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2022 wurde ein Autofahrer vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen zu einer Geldbuße von 250 € verurteilt, weil er während der Fahrt über die Freisprechanlage telefonierte und dabei sein Handy umlagerte. Gegen die Verurteilung legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein.Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des Betroffenen. Allein durch das Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt begehe ein Kraftfahrzeugführer keinen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO. Es müsse vielmehr über das bloße Halten hinaus eine Benutzung des Handy hinzukommen. Vom... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 30.06.2022
- 2 Ss 62/21 -
Audioaufnahmen von Polizeieinsätzen können strafbar sein
Sicherstellung des Smartphones nach Audioaufnahme von Personenkontrolle gerechtfertigt
Wird von der Personalienfeststellung durch Polizeibeamte anlässlich der Kontrolle einer Personenansammlung eine Audioaufnahme gefertigt, liegt die Annahme des Anfangsverdachts für ein gem. § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbares Vergehen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nahe. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
Am frühen Morgen des 30.05.2020 führten Polizeibeamte an der Fachhochschule in Kaiserslautern eine Kontrolle von ca. 15 bis 20 Personen durch. Unter den anwesenden Personen befand sich auch die Angeklagte mit Freunden. Während die Polizeibeamten die Personalien der noch anwesenden Personen feststellten, filmte die Angeklagte den Polizeieinsatz mit ihrem Smartphone. Sie beschränkte sich... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.03.2022
- III-4 RVs 13/22 -
Autofahrer schrieb Textnachrichten am Handy und überfuhr eine Mutter - Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung
Oberlandesgericht (OLG) Hamm verwirft Revision des Angeklagten
Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Paderborn verworfen.
Das Amtsgericht Paderborn hatte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Paderborn die Freiheitsstrafe auf ein Jahr und neun Monate herabgesetzt, die Vollstreckung der Strafe jedoch nicht wie vom Angeklagten erstrebt zur Bewährung... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10.01.2022
- 201 ObOWi 1507/21 -
Unzulässige Nutzung eines Mobiltelefons durch Ablegen auf Oberschenkel
Ablegen auf Oberschenkel stellt "Halten" des Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO dar
Legt ein Autofahrer sein Mobiltelefon auf sein Oberschenkel ab, so liegt ein "Halten" im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO und somit eine Ordnungswidrigkeit vor. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Autofahrerin wurde in Bayern vorgeworfen im Juni 2020 verbotswidrig ein Mobiltelefon genutzt zu haben, in dem sie es auf ihren rechten Oberschenkel abgelegt und dabei die Wahlwiederholung mit dem Finger aktiviert hatte. Sie sollte eine Geldbuße in Höhe von 100 € zahlen. Auf den Einspruch der Autofahrerin wurde sie vom Amtsgericht freigesprochen.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.11.2021
- 5 AZR 334/21 -
Fahrradlieferanten haben Anspruch auf Fahrrad und Mobiltelefon
Vereinbarung über Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons in AGB unwirksam
Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Dazu gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes internetfähiges Mobiltelefon. Von diesem Grundsatz können vertraglich Abweichungen vereinbart werden. Geschieht dies in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers, sind diese nur dann wirksam, wenn dem Arbeitnehmer für die Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons eine angemessene finanzielle Kompensationsleistung zusagt wird.
Der Kläger ist bei der Beklagten als Fahrradlieferant beschäftigt. Er liefert Speisen und Ge-tränke aus, die Kunden über das Internet bei verschiedenen Restaurants bestellen. Er benutzt für seine Lieferfahrten sein eigenes Fahrrad und sein eigenes Mobiltelefon. Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien, bei denen es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen... Lesen Sie mehr
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2021
- 14 Sa 306/20, 14 Sa 1158/20 -
Arbeitgeber muss Fahrradkurier Rad und Smartphone zur Verfügung stellen
Vertragsregelungen stellen unangemessene Benachteiligung dar
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat über die Klage eines Fahrradkuriers eines Lieferdienstes entschieden. Der Auslieferer, der Bestellungen von Essen und Getränken bei Restaurants abholt und zu den Kunden bringt, hat gefordert, dass ihm für seine Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung gestellt wird. Er sei nicht verpflichtet, sein eigenes Fahrrad und sein eigenes Smartphone einschließlich des erforderlichen Datenvolumens für die Internetnutzung zu verwenden, wenn er arbeite.
Der Kläger hatte mit seiner Klage Erfolg, ebenso ein Kollege, der vom Lieferdienst nur verlangte, ihm für die Auslieferungen ein Smartphone zu stellen. Beide Fahrradlieferanten sind Arbeitnehmer des Lieferdienstes.In ihren Arbeitsverträgen ist bestimmt, dass sie während der Einsätze Ausstattung („Equipment“) des Lieferdienstes benutzen, wofür ein Pfand von 100... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2021
- 1Ws 81/21 -
Kein Recht des Richters auf Sicherstellung des Handys des Angeklagten zwecks Feststellung der unerlaubten Aufnahme von Fotos
Maßnahme nicht von sitzungspolizeilicher Gewalt nach § 176 GVG gedeckt
Ein Richter ist nicht berechtigt, dass Handy des Angeklagten sicherzustellen, um zu überprüfen, ob damit während der Hauptverhandlung unerlaubt Fotos aufgenommen wurden. Diese Maßnahme ist nicht von der sitzungspolizeilichen Gewalt nach § 176 GVG gedeckt. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall fand im Februar 2021 gegen einen Angeklagten vor dem Landgericht Osnabrück ein Strafverfahren statt. Nach der Urteilsverkündung wurde der vorsitzende Richter von einem Zuschauer darauf aufmerksam gemacht, dass der Angeklagte mit seinem Mobiltelefon Aufnahmen im Sitzungssaal gemacht haben soll. Der Vorsitzende ließ daraufhin das Handy des Angeklagten sicherstellen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04.12.2020
- 1 RBs 347/20 -
"Halten" eines Mobiltelefons durch Einklemmen des Geräts zwischen Ohr und Schulter
Geldbuße wegen unerlaubten Verwendens eines elektronischen Geräts während des Fahrens
Eine verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts während des Autofahrens gemäß § 23 Abs. 1a Nr. 1 StVO liegt auch dann vor, wenn ein Mobiltelefon während des Telefonierens zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt wird. Darin liegt ein "Halten" im Sinne der Vorschrift. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Geilenkirchen eine Autofahrerin wegen verbotswidriger Benutzung eines elektronischen Geräts zu einer Geldbuße von 115 EUR verurteilt. Hintergrund dessen war, dass die Autofahrerin ihr Mobiltelefon während des Telefonierens zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt hatte. Das Gericht sah darin ein "Halten" im Sinne von § 23 Abs. 1a Nr.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 22.01.2021
- 23 L 1447/20.WI.PV -
Keine Mobiltelefone für den Lehrer-Gesamtpersonalrat bei dem Staatlichen Schulamt zur Durchführung von Monatsgesprächen
Anschaffung angesichts des vorübergehenden Charakters der Pandemie-Situation unverhältnismäßig
Die Fachkammer für Personalvertretungsrecht bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einen Eilantrag des den Gesamtpersonalrates der Lehrerinnen und Lehrer bei dem Staatlichen Schulamt abgelehnt, mit dem dieser die Ausstattung mit 17 Mobiltelefonen unter entsprechender Kostenübernahme erreichen wollte.
Nachdem die Leiterin des Staatlichen Schulamtes im November 2020 erklärt hatte, dass sie angesichts der Corona-Epidemie an dem Monatsgespräch mit dem Gesamtpersonalrat nicht mehr in Präsenzform, sondern nur noch in der Form einer Schaltkonferenz teilnehmen werde, drang der dortige Gesamtpersonalrat zunächst darauf, die Leiterin des Staatlichen Schulamtes an einer persönlichen Teilnahme... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.10.2020
- 4 K 116/20.KO -
Durchfallenlassen eines Prüflings wegen Handyweckerklingeln in Prüfung ungerechtfertigt
Verwaltungsgericht Koblenz zur Sanktionierung von "Handyweckerklingeln" in einer Prüfung
Die Klausur eines Studenten, dessen "Handy-Wecker" während einer schriftlichen Prüfung klingelt, kann nicht allein deswegen mit der Note "nicht ausreichend" bewertet werden. In einem Fall, den das Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheiden hatte, verneinten die Richter das Vorliegen eines Täuschungsversuchs. Auch unter dem Gesichtspunkt der "Störung des Prüfungsverlaufs" sei die vorgenommene Bewertung nicht zu rechtfertigen.
Während einer schriftlichen Prüfung löste die Weckfunktion des sich im "Flugmodus" befindlichen Handys des Klägers aus, das er zuvor ca. 40 Meter entfernt von seinem Klausurarbeitsplatz in einer Tasche verstaut hatte. Die Klausuraufsicht wertete diesen Vorfall als Täuschungsversuch und verwies den Kläger aus dem Prüfungsraum. Seine Klausur wurde mit "nicht ausreichend" bewertet. Nach... Lesen Sie mehr
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