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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.10.2022
- 5 C 4.21 -

Unterhalt umfasst Kosten der Kindertages­förderung für ein Pflegekind

Kosten für Kindertagesbetreuung in NRW wegen erheblicher Unterschiede in ihrer Höhe nicht pauschalierbar

Für ein Kind in Vollzeitpflege umfasst der vom Jugendhilfeträger sicherzustellende Unterhalt über die gewährten Unterhalts­pauschalen hinaus auch die den Pflegeeltern entstehenden Kosten für die Förderung in einer Kindertagesstätte, wenn diese Kosten - wie in Nordrhein- Westfalen - von der Pauschalierung ausgenommen worden sind. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Kläger ist das Jugendamt einer Stadt in seiner Eigenschaft als Vormund eines Kindes, für das der Mutter die Personensorge kurz nach der Geburt im Jahre 2013 entzogen und auf das Jugendamt übertragen worden war. Die beklagte Stadt bewilligte dem Kläger für das Kind Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege bei Pflegeeltern in einer sonderpädagogischen Pflegestelle für Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen und trug hierfür die Kosten. Das Kind besuchte ab August 2015 eine Kindertagesstätte, wofür die Pflegeeltern monatlich Elternbeiträge in Höhe von 44 € zu entrichten hatten. Die Beklagte lehnte die Übernahme dieser Aufwendungen... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.05.2016
- BVerwG 5 C 36.15 -

BVerwG zu den Voraussetzungen für eine zulässige Kürzung des Pflegegeldes bei "Großelternpflege"

Etwaiger Unterhaltsanspruch der Pflegeperson gegenüber dem Ehepartner muss berücksichtigt werden

Die Kürzung des Pflegegeldes, das einer Großmutter als Pflegeperson für die Pflege und Erziehung ihres Enkels grundsätzlich zusteht, setzt voraus, dass diese nach den Maßstäben des zivilrechtlichen Unterhaltsrechts in der Lage ist, dem Enkel Unterhalt zu gewähren. Bei der Ermittlung der unterhalts­rechtlichen Leistungsfähigkeit ist auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch der Pflegeperson gegenüber ihrem Ehemann zu berücksichtigen. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Die alleinstehende und bei der Geburt ihres Kindes noch minderjährige Klägerin war nicht in der Lage, für dessen Erziehung zu sorgen. Deshalb nahmen ihre Mutter, die Großmutter des Kindes, und ihr Ehemann dieses in ihren Haushalt auf. Das Jugendamt der Beklagten gewährte hierfür Leistungen zur Pflege und zum Unterhalt des Kindes in Form monatlicher Pauschalbeträge (Pflegegeld).... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.02.2012
- XII ZR 137/09 -

Täuschung der Ehefrau über Vaterschaft führt zur Herabsetzung des Unterhalts

Anfechtung der Vaterschaft nicht erforderlich

Verschweigt die Ehefrau ihrem Ehemann, dass das gemeinsame Kind nicht von ihm abstamme, so liegt darin ein schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB. Dies begründet eine Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall machte der Kläger den Wegfall des Unterhalts geltend. Die Ehe der Parteien wurde 1997 geschieden. Der Kläger erhielt das Sorgerecht über den geistig behinderten Sohn und betreute diesen über viele Jahre hinweg. Er behauptete nunmehr, dass der 1984 geborene Sohn nicht von ihm stamme. Die beklagte Ehefrau habe ihm den Sohn wissentlich untergeschoben. Damit,... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.08.2010
- 5 C 10.09 -

Heranziehung zu Kostenbeiträgen in der Jugendhilfe muss den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt belassen

Die Begrenzung eines angemessenen Kostenbeitrags soll einen Wertungswiderspruch zum Unterhaltsrecht verhindern

Wenn einem Vater weniger von seinem Einkommen verbleibt, als er nach dem Unterhaltsrecht für sich behalten dürfte, ist die Heranziehung des Vaters zum Kostenbeitrag für seine beiden in Jugendhilfeeinrichtungen untergebrachten Kinder rechtswidrig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Im vorliegenden Rechtsfall wendet sich der Kläger gegen seine Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für Jugendhilfemaßnahmen (Heimerziehung), die vom 01.04. bis zum 31.12.2006 für seine 1990 und 1992 geborenen Kinder durchgeführt wurden. Die beklagte Landeshauptstadt Kiel setzte den Kostenbeitrag auf monatlich 440,- € (275,- € für das erste und 165,- € für das zweite Kind) fest. Mit seiner... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.12.2009
-  XII ZR 50/08 -

BGH zum Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch bei Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes

Zugebilligter Unterhaltsbedarf darf nicht unter dem Existenzminimum liegen

Einem Unterhaltsberechtigten steht wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes jedenfalls ein Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums zu, der dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen entspricht und gegenwärtig 770,- € monatlich beträgt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Parteien lebten von September 1995 bis März 2006 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Im November 1995 wurde der erste Sohn der Klägerin geboren, der aus einer anderen nichtehelichen Beziehung hervorgegangen war. Im August 2000 wurde der gemeinsame Sohn der Parteien geboren, der seit August 2006 die Schule besucht.Die im Jahre 1968 geborene Klägerin... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.01.2009
- 16 UF 149/08 -

Kammergericht stärkt Unterhaltsberechtigung des betreuenden Elternteils

Wohl des Kindes steht im Vordergrund - Urteil zum neuen Unterhaltsrecht

Nach der Scheidung ist der betreuende Elternteil des gemeinsamen achtjährigen Kindes auch nach neuem Unterhaltsrecht nicht verpflichtet, das Kind - abweichend von der während der Ehe praktizierten Kindesbetreuung - ganztägig in eine Fremdbetreuung zu geben, um selbst einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu können und seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken. Dies hat das Kammergericht entschieden.

In dem zugrundeliegenden Fall ist die Antragstellerin als Rechtsanwalts- und Notargehilfin erwerbstätig, der Antragsgegner arbeitet als Schlosser bei den Berliner Verkehrsbetrieben. Das Familiengericht hatte die am 9.9.1999 geschlossene Ehe der Parteien durch das angefochtene Verbundurteil vom 22.7.08 geschieden, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den fast achtjährigen Sohn der Antragstellerin... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 28.02.2007
- 554 F 10908/06 -

Kindesunterhalt: Vater muss zusätzlich 400-Euro-Job annehmen

Kindesunterhalt hat Vorrang

Ein Vater, der zuwenig Einkommen hat, um seinem Kind Unterhalt zahlen zu können, muss gegebenenfalls einen 400-Euro-Job annehmen. Eltern müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Unterhalt für ihre Kinder aufbringen zu können, entschied das Amtsgericht München.

Der Vater einer dreijährigen Tochter, die bei der Mutter aufwächst, wurde vor dem Familiengericht auf Zahlung von Unterhalt verklagt. Im Gerichtsverfahren wurde zunächst festgestellt, dass er über ein monatliches Einkommen von 977 Euro netto verfügte. Dies gestand der Vater auch zu, gab aber an, er sei trotzdem nicht leistungsfähig, da ihm nach der Düsseldorfer Tabelle ein monatlicher Selbstbehalt von... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 05.01.2007
- 4 UF 75/06 -

Neue Lebensgemeinschaft und dreijähriges Kind: Kein Unterhaltsanspruch

Mutter muss Beschäftigung nachgehen

Eine Mutter kann keine Unterhaltsansprüche gegen den Vater geltend machen, wenn sie in einer neuen festen Beziehung lebt und das von ihr betreute Kind mit drei Jahren Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte eine Mutter von ihrem ehemaligen Mann, dass dieser für zwei Kinder Unterhalt leiste. Dieser verweigerte sich aus mehreren Gründen. Zum einen sei er nicht leistungsfähig und zum anderen lebe seine ehemalige Frau in einer neuen Beziehung mit einem andern Mann.Das Gericht gab dem Vater Recht. Die Mutter habe allenfalls Anspruch auf Unterhalt... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.02.2007
- 1 BvL 9/04 -

Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist verfassungswidrig

Gesetzgeber muss Gleichbehandlung sicherstellen

Die derzeitige Behandlung unverheirateter Eltern beim Unterhalt für die Betreuung ihrer Kinder ist verfassungswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Das Gericht sah eine ungerechtfertigte Schlechterstellung des betreuenden Elternteils von nicht ehelichen Kindern gegenüber Elternteilen, die eheliche Kinder betreuen. Der betreuende Elternteil von ehelichen Kindern kann vom anderen Elternteil mindestens bis zum achten Lebensjahr des Kindes Unterhalt verlangen, ohne selbst einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu müssen. Bei Unverheirateten besteht dieser Anspruch nur drei Jahre. Dies verstoße gegen das Gebot nichtehelichen Kindern gleiche Bedingungen wie ehelichen Kindern zu schaffen. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2008 eine Neuregelung schaffen.

Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Elternteil von dem früheren Ehegatten Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Übereinstimmend geht die Rechtsprechung davon aus, dass bis zum Alter eines Kindes von acht Jahren beziehungsweise bis zum Ende seiner Grundschulzeit... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.07.2006
- XII ZR 11/04 -

BGH stärkt Unterhaltsanspruch für nichteheliche Kinder

Unterschiedliche Unterhaltsfristen aber wegen des besonderen Schutzes der Familie zulässig

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit einem weiteren Teilaspekt des Unterhaltsanspruchs der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu befassen.

Nach dieser Vorschrift steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Unterhalt kann aber auch darüber hinaus zugesprochen werden, wenn dies aus Billigkeitsgründen, insbesondere mit Blick auf die Belange des Kindes, geboten ist. Damit unterscheidet... Lesen Sie mehr