alle Urteile, veröffentlicht am 06.06.2006
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 20.04.2006
- 5 K 592/05.MZ -
Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Überleitung in neue Entgeltgruppen
Kein Mitbestimmungsrecht hat der Personalrat bei der Überleitung der Vergütungs- und Fallgruppen kommunaler Arbeitnehmer nach dem BAT in die Entgeltsgruppen nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD), den die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände mit der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am 13.09.2005 abgeschlossen haben. Diese grundlegende Entscheidung das Verwaltungsgericht Mainz getroffen, die für personalvertretungsrechtliche Rechtstreitigkeiten landesweit zuständig ist.
In dem konkret entschiedenen Fall hatte die Stadt Pirmasens es abgelehnt, ihren Personalrat bei der besagten Überleitung mitbestimmen zu lassen.Daraufhin hat sich der Personalrat an das Verwaltungsgericht gewandt. Auch wenn die Überleitungen nach verbindlichen tarifvertraglichen Vorgaben erfolgten, seien sie als mitbestimmungspflichtige Eingruppierungen zu werten. Es gehe nämlich um die Kundgabe, welchen Tätigkeitsmerkmalen die Tätigkeiten der einzelnen Beschäftigten entsprächen und aus welchen Vergütungsgruppen sie demgemäß zu entlohnen seien. Insofern stehe ihm eine Kontrollbefugnis zu.Die Richter der 5. Kammer haben die... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.04.2006
- L 9 AL 118/04 -
Kein Anspruch auf Fristverlängerung für die Beantragung von Insolvenzgeld bei falscher Rechtsberatung durch die Gewerkschaft
Möglicherweise bestehen Regressansprüche gegen die Gewerkschaft
Insolvenzgeld muss zwingend spätestens zwei Monate nach Eintritt des sogenannten Insolvenzereignisses beantragt werden. Wer dies versäumt, verwirkt seinen Anspruch auf Insolvenzgeld auch dann, wenn er von seinem Rechtsbeistand fahrlässig falsch beraten wurde. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im aktuellen Fall hatte ein heute 39jähriger Brandschutzfachmann sich von seiner Gewerkschaft beraten und vertreten lassen, die den Antrag auf Gewährung von Insolvenzgeld zu spät bei der Bundesagentur für Arbeit stellte. Der Antrag wurde wegen Ablauf der zweimonatigen Ausschlussfrist abgelehnt.Die Richter der 1. wie der 2. Instanz gaben der Bundesagentur recht. Einen Rechtsirrtum... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 10.10.2000
- 18 C 160/00 -
Piercingstudio muss umfassend über evtl. gesundheitliche Risiken des Piercens informieren
600,- DM Schmerzensgeld für Zungenpiercing
Ein Piercer muss 600,- DM Schmerzensgeld zahlen, da er über die möglichen Folgen eines Zungenpiercings nicht hinreichend aufgeklärt hatte. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.
Die Klägerin ließ sich in einem Piercingstudio ein Zungenpiercing stechen. Formulare sollten sie über eventuelle Risiken aufklären. Was nicht geplant war, geschah. Die Zunge schwoll stark an und entzündete sich. Am Mundboden entwickelte sich Eiter. Die Lymphknoten am Hals entzündeten sich.Das Gericht verurteilte den Piercer zu 600,- DM Schmerzensgeld. Die vom Piercingstudio... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.05.2006
- L 3 ER 50/06 SO) -
Sozialhilfe: Eigenheimzulage ist als Einkommen anzurechnen
Die einem Sozialhilfeempfänger bewilligte und ausgezahlte Eigenheimzulage stellt Einkommen im Sinne des Sozialhilferechts dar. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Die Klägerin ist voll erwerbsgemindert. Ihr wurden von dem in Anspruch genommenen Landkreis Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung bewilligt, wobei bei der Berechnung der Leistungen die Eigenheimzulage als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt wurde. Hiergegen ging die Klägerin mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor und verlangte, dass ihr die... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.05.2006
- 6 C 22.04 -
Keine Heranziehung der Deutsche Bahn AG zu Kosten der Bahnpolizei
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Deutsche Bahn AG nicht zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben im Jahr 2002 in Höhe von ca. 64 Mio. Euro verpflichtet ist.
Im Jahre 1992 wurden dem damaligen Bundesgrenzschutz (heute: Bundespolizei) die bahnpolizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Bundeseisenbahnen im gesamten Bundesgebiet übertragen. Die Kosten hierfür wurden im vollen Umfang aus Steuermitteln aufgebracht, bis der Bundesgesetzgeber im Jahre 1999 durch ein Haushaltssanierungsgesetz eine Regelung in das Bundesgrenzschutzgesetz einführte,... Lesen Sie mehr
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 03.05.2006
- 6 UE 2623/04 -
Aktienhandel von Führungspersonen mit Firmenaktien müssen bekannt gegeben werden
Die Verpflichtung eines Aktien emittierenden Unternehmens, Eigengeschäfte von Führungspersonen mit diesen Aktien unter Namensnennung zu veröffentlichen, ist rechtmäßig .
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte in einem Rechtsstreit, der den Verkauf von Aktien eines im Rhein-Main-Gebiet ansässigen Großunternehmens durch ein Mitglied des Aufsichtsrats und dessen Ehefrau betraf, zu entscheiden.Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte das klagende Ehepaar verpflichtet, dem beigeladenen Unternehmen Einzelheiten des Veräußerungsgeschäftes... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 23.03.2006
- 4 K 1546/05.NW -
Tische einer Marktfrau zu Recht entfernt
Keine Rechtsansprüche trotz jahrelanger Duldung
Die Anordnung des Marktaufsehers der Stadt Speyer an eine Marktfrau, zwei von ihr belegte Standplätze zu räumen, war rechtmäßig; die aufgestellten Tische durften entfernt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Die Betroffene nimmt seit langem als Marktbeschickerin an dem freitäglichen Wochenmarkt in Speyer teil und betreibt dort einen Verkaufsstand für Blumen, Obst und Gemüse. Durch Bescheid der Stadt Speyer sind ihr insgesamt drei Standplätze zugeteilt. In den vergangenen Jahren nutzte sie indes nur einen dieser und zusätzlich zwei weitere, ihr nicht zugewiesene Plätze. Vom Marktaufseher... Lesen Sie mehr