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alle Urteile, veröffentlicht am 29.06.2006

Landgericht München I, Urteil vom 16.05.2006
- 32 O 10781/05 -

Trentec II AG: Klage gegen Max Strauß abgewiesen

Kein Zusammenhang zwischen Anlageverlust eines Kapitalanlegers und Beratung durch Strauß

Das Landgericht München I hat die Klage eines Kapitalanlegers gegen Max Strauß hinsichtlich einer stillen Beteiligung an der Trentec II AG in erster Instanz abgewiesen.

Der Kläger hatte am 26.11.1997 eine stille Beteiligung an der Trentec II AG für über 250.000,00 DM erworben, wobei ihm dabei nach seinen Angaben ein Prospekt der Gesellschaft vom 28.11.1997 vorgelegen haben soll. Mit der Klage verlangt er vom Beklagten im Wege des Schadensersatzes den Anlagebetrag. Dabei trägt er vor, Strauß sei als Justiziar der WABAG, die er bereits seit 1995 vertrete, im Wege der Beihilfe mitverantwortlich für betrügerische Handlungen der Firmenverantwortlichen.Er habe dabei die Trentec II seit Juli 1998 in einem gegen sie gerichteten Prozess der Deutschen Abfallwirtschaft (DAW) vor dem Landgericht Berlin vertreten.... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.05.2006
- 2 BvR 820/06 -

Dinglicher Arrest in gesamtes Vermögen eines Verdächtigen verfassungswidrig

Beschlagnahme zukünftig nur noch unter engen Voraussetzungen möglich

Die rechtlichen Anforderungen an die Beschlagnahmung des Vermögens von Tatverdächtigen werden verschärft. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Förderung der Entwicklung von Atomwaffen wurde der dingliche Arrest in das Vermögen des Beschwerdeführers angeordnet.Nachdem der Bundesgerichtshof zunächst den dinglichen Arrest in Höhe von rund 2,6 Mio € angeordnet hatte, erhöhte das Amtsgericht den Arrestbetrag auf rund 28 Mio €. Die Gerichte stützten die Anordnung... Lesen Sie mehr

Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 16.05.2006
- 1 Ss 82/06 -

Auch Diktierfunktion vom Handy ist während der Autofahrt verboten

Jegliche Nutzung während der Fahrt ist zu unterlassen

Das Thüringer Oberlandesgericht hatte sich im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens gegen ein Urteil des Amtsgerichts Sömmerda in einer Bußgeldsache mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Gebrauch eines Handys als Diktiergerät während der Fahrt verboten ist. Gemäß § 23 Abs. 1a StVO ist einem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Im vorliegenden Fall befuhr ein damals 43-jähriger Autofahrer am 12.6.2004 die B 85 in Olbersleben. Während der Fahrt hielt er ein Mobiltelefon in der zum rechten Ohr geführten rechten Hand und sprach Informationen auf das Gerät. Das Mobiltelefon verfügte über eine Diktierfunktion. Die SIM-Karte war dem Telefon zu diesem Zeitpunkt entnommen worden, so dass es nicht zum Telefonieren benutzt werden konnte.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2006
- 5 StR 482/05, 5 StR 483/05, 5 StR 484/05, 5 StR 485/05, -

BGH entwickelt anläßlich des "Wupptertaler Korruptionsverfahrens" Rechtsprechung zur Untreue fort

Verurteilungen des Landgerichts Wuppertal weitgehend bestätigt

In dem Revisionsverfahren gegen die Urteile des Landgerichts Wuppertal im Korruptionsverfahren um die GWG und den damaligen Oberamtsanwalt wandten sich die Angeklagten gegen die verhängten Freiheitsstrafen. Die Staatsanwaltschaft hingegeben beanstandete den Teilfreispruch des Prokuristen der GWG sowie die Strafzumessung und die Nichtanordnung des Verfalls betreffend der Bauunternehmer.

Das Landgericht hatte zwei frühere Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (GWG) der Stadt Wuppertal wegen mehrerer Fälle der Untreue und der Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren bzw. fünf Jahren und sechs Monaten sowie zu hohen Schadensersatzzahlungen an die GWG verurteilt. Einen Prokuristen der GWG hat es wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 29.06.2006
- 1 L 475/06 -

Public Viewing in Münster kann stattfinden - Gericht weist Eilantrag ab

Eigene, subjektive Rechte des Antragstellers werden bei öffentlicher Übertragung am Hafen nicht verletzt

Einem Fußballfest am Hafen steht wohl nichts mehr entgegen - eine entsprechende Leistung der deutschen Mannschaft vorausgesetzt. Das Verwaltungsgericht Münster hat den Antrag der "Initiative Lebensqualität Hansa/Hafen" zurückgewiesen, der Stadt Münster und deren Firma "Münster Marketing" per einstweiliger Anordnung zu untersagen, das Viertelfinalspiel der deutschen Mannschaft gegen Argentinien am Hafenplatz zu übertragen.

Zur Begründung verweist das Gericht zunächst darauf, dass die "Initiative Lebensqualität Hansa/Hafen", die weder juristische Person noch Vereinigung sei, schon gar nicht die Berechtigung habe, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu stellen. Aber auch der als ihr Vertreter auftretende Münsteraner könne nicht verlangen, dass die öffentliche Übertragung des Fußball-Weltmeisterschaftsspiels... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.06.2006
- 7 C 11.05 -

Eigentümer können gegen die Zulassung eines Braunkohlentagebaus klagen - sie müssen nicht erst die Enteignung abwarten

Bereits gegen den Rahmenbetriebsplan kann geklagt werden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Eigentümer von Grundstücken, die für einen Braunkohlentagebau in Anspruch genommen werden sollen, schon gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans klagen können, der diesen Tagebau zum Gegenstand hat.

Der Kläger wandte sich gegen einen Bescheid, durch den das beklagte Bergamt einen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan des beigeladenen Bergbauunternehmens zugelassen hat. Der Rahmenbetriebsplan hat den Braunkohlentagebau Garzweiler im Zeitraum von 2001 bis 2045 zum Gegenstand. Er sieht unter anderem vor, dass der gesamte Heimatort des Klägers und damit auch dessen Hausgrundstück für den... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.04.2006
- 10 K 4600/04 -

Kleinere Mängel bei der Führung des Fahrtenbuches führen nicht zwingend zur 1 %-Regelung

Finanzamt darf Fahrtenbuch bei kleineren Mängeln nicht automatisch verwerfen

Das Finanzamt hatte bei der Überprüfung eines Fahrtenbuches festgestellt, dass in einem Jahr lediglich eine Fahrt nicht aufgezeichnet war. In einem anderen Jahr stimmten die Kilometerangaben im Fahrtenbuch mit den Angaben in den Werkstattrechnungen nicht überein. Das Finanzamt erkannte die Fahrtenbücher jeweils nicht an und nahm in den Streitjahren eine Besteuerung nach der sog. 1 %-Regelung vor.

Die hiergegen gerichtete Klage war insoweit erfolgreich. Nach Auffassung des Finanzgerichts ist ein Fahrtenbuch erst dann nicht anzuerkennen, wenn es mehrere ins Gewicht fallende Mängel aufweist.Darüber hinaus enthält das Urteil weitere Aussagen zur Dienstwagenbesteuerung. Danach kann auch eine ausschließlich berufliche Nutzung regelmäßig nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch... Lesen Sie mehr



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