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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.09.2013
- 5 U 34/13 -
Kein Schadensersatz bei "Tauschempfehlung" der Bank für Wertpapiere
Bank muss bei empfohlener Umschichtung nicht nachweisen, dass es sich bei der "Tauschempfehlung" objektiv tatsächlich um eine bessere Anlage handeln muss
Rät eine Bank einem Kunden zur Umschichtung von Wertpapieren innerhalb eines Depots, so muss die hiermit verbundene Verkaufs- als auch Kaufempfehlung in Bezug auf das Anlageobjekt unter Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten aus nachträglicher Sicht jeweils lediglich "vertretbar" sein. Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung dann im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin war bereits seit vielen Jahren Kundin der Commerzbank und hatte dort im Jahr 2006 ein
Nicht jede getroffene Anlageentscheidung muss sich als zutreffend erweisen
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht aus: Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Das Gericht teilt nicht die Rechtsansicht, dass bei einer von der
Eventuelle Schadensersatzansprüche bereits verjährt
Im vorliegenden Fall braucht das Gericht nicht zu entscheiden, ob die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2013
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
- Kapitalanleger müssen angebliche Falschberatung nachweisen können
(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 21.03.2013
[Aktenzeichen: 6 U 58/12]) - BGH zur Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung eines anlageberatenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.03.2013
[Aktenzeichen: XI ZR 431/11]) - Landgericht Oldenburg zur Haftung einer Bank wegen behaupteter Falschberatung
(Landgericht Oldenburg, Urteil vom 04.02.2010
[Aktenzeichen: 1 O 2063/09])
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Dokument-Nr. 16841
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