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alle Urteile, veröffentlicht am 25.04.2005

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.04.2005
- 2 AZR 162/04 -

Schriftform der Kündigung - alle Gesellschafter einer GbR müssen das Kündigungsschreiben unterzeichnen

Für die Einhaltung der Schriftform der Kündigung (§ 623 BGB) ist es erforderlich, dass der Kündigende die Kündigung unterzeichnet. Wird die Kündigung durch einen Vertreter unterschrieben, muss dies in der Kündigung durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen. Sind in dem Kündigungsschreiben einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) alle Gesellschafter sowohl im Briefkopf als auch maschinenschriftlich in der Unterschriftszeile aufgeführt, so reicht es zur Wahrung der Schriftform nicht aus, wenn lediglich ein Teil der GbR-Gesellschafter ohne weiteren Vertretungszusatz das Kündigungsschreiben handschriftlich unterzeichnet. Eine solche Kündigungserklärung enthält keinen hinreichend deutlichen Hinweis darauf, dass es sich nicht lediglich um den Entwurf eines Kündigungsschreibens handelt, der versehentlich von den übrigen Gesellschaftern noch nicht unterzeichnet ist.

Die Klägerin war seit 1. November 2001 bei der in Form einer GbR betriebenen Gemeinschaftspraxis dreier Zahnärzte als Zahntechnikerin beschäftigt. Mit Schreiben vom 26. April 2002 erhielt sie eine Kündigung zum 10. Mai 2002. Das Kündigungsschreiben war nur von zwei Zahnärzten unterschrieben. Über dem maschinenschriftlich aufgeführten Namen des dritten Zahnarztes fehlte die Unterschrift. Die Klägerin hält die Kündigung mangels Schriftform für unwirksam und macht Zahlungsansprüche geltend. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Vor dem Bundesarbeitsgericht hatte die Klage... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.04.2005
- X ZR 15/04 -

BGH zur Frage, wann Drohungen zur Erreichung eines Vertragsabschlusses rechtswidrig sind

Münchener Trabrennbahn

Der für das Werkvertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Klage einer GmbH und ihres Geschäftsführers zu entscheiden, die von dem beklagten Verein, der eine Trabrennbahn betreibt, und seinen Vorstandsmitgliedern Schadensersatz wegen der vorzeitigen Beendigung eines Wartungsvertrages verlangen.

Die Klägerin und der beklagte Verein hatten 1988, als der Geschäftsführer der Klägerin selbst Vorstandsmitglied war, einen bis Ende 1999 befristeten Vertrag über die Wartung der Trabrennbahn geschlossen. Nachdem 1983 ein neuer Vorstand gewählt worden war, dem der Geschäftsführer der Klägerin nicht mehr angehörte, und dieser neue Vorstand den Wartungsvertrag aus verschiedenen Gründen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.04.2005
- III ZR 293/04 -

Bundesgerichtshof entscheidet über vertragliche Kündigungsgründe beim Betreuten Wohnen

Die Beklagte, ein mit dem Bayerischen Roten Kreuz verbundenes Unternehmen, unterhält in München in einer Wohnungseigentumsanlage einen Senioren-Wohnsitz. Sie hat die hierfür erforderlichen Wohnungen von mehr als 200 Wohnungseigentümern zum Zweck des Betriebs eines "Senioren-Wohnheimes" angemietet und darf im Rahmen dieser Zweckbestimmung die Eigentumswohnungen an Dritte weitervermieten.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.04.2005
- 2 StR 310/04 -

"Kannibalen-Fall" von Rotenburg: BGH wertet Tat als Mord nicht als Totschlag

"Kannibalen-Fall" muss neu verhandelt werden

Der Prozess gegen den so genannten „Kannibalen von Rotenburg“, muß neu verhandelt werden. Das Landgericht Kassel hatte die Tat nur als Totschlag und nicht als Mord gewertet. Der Bundesgerichtshof sieht in der Tat allerdings einen Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Ermöglichung einer anderen Straftat.

Das Landgericht Kassel hatte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hat der jetzt 43-jährige Angeklagte seit Einsetzen der Pubertät die Phantasie, junge Männer zu schlachten und sich einzuverleiben. Bereits geraume Zeit vor der Tat suchte er über das Internet männliche Personen,... Lesen Sie mehr




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