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alle Urteile, veröffentlicht am 06.04.2005

Bundessozialgericht, Entscheidung vom 10.02.2005
- B 4 RA 26/04 R -

Unvermeidbare Zwischenzeit zwischen Abitur und Beginn des Studiums ist als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung vorzumerken

Die Zeit zwischen Aushändigung des Abiturzeugnisses und Beginn des Hochschulstudiums gilt als sog. "unvermeidbare Zwischenzeit" und ist in der Rentenversicherung als Ausbildungs-Anrechnungszeit vorzumerken.Das gilt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Februar auch dann, wenn diese Phase länger als vier Monate dauert, sofern der Ausbildungswillige durch staatliche Anordnung ("von hoher Hand") gehindert war, das Studium zu einem früheren Zeitpunkt aufzunehmen. Denn Schul- und Berufsausbildung bzw. die einzelnen Ausbildungsabschnitte gingen in der Regel nicht nahtlos ineinander über, so das Gericht. Dies sei einem "zukünftigen Versicherten" nicht anzulasten.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 12.11.2004
- 6 U 109/04 -

OLG Köln zur Händlerhaftung für fehlenden Hinweis auf Fleckempfindlichkeit von Polstermöbeln

Das OLG Köln hat entschieden: Auf den ihm bekannten Umstand, dass Polstermöbel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch über kurz oder lang erhebliche Verunreinigungen durch Farbabrieb von Kleidung davontragen werden, muss ein Möbelhändler unter Umständen auch ungefragt hinweisen.

Der Kläger, ein Kölner, hatte in dem beklagten Kölner Möbelhaus im Februar 2002 eine beigefarbene Polstergarnitur zum Preise von 7.700,00 Euro erworben. Im schriftlichen Kaufvertrag war eine Fleckschutzimprägnierung vorgesehen, für die die Beklagte eine fünfjährige Garantie übernahm. Bereits einige Monate nach Anlieferung zeigten sich dunkle Verfärbungen auf der Polstergarnitur, die... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 08.03.2005
- 1 K 10938/03 -

Zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern gem. § 3 Nr. 51 EStG

Seit dem 01.01.2002 sind Trinkgelder, die ein Arbeitnehmer erhält, in vollem Umfang von der Einkommensteuer befreit. Voraussetzung ist, dass die Zahlung nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem Dritten freiwillig, ohne dass ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht, gezahlt wird.

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte aktuell über die Klage einer Arbeitnehmerin einer GmbH zu entscheiden, die eine Sonderzahlung in Höhe von zwei Monatsgehältern als Dank für ihre langjährige Mitarbeit erhalten hatte. Die Zahlung erfolgte nicht unmittelbar von der Arbeitgeber-GmbH, sondern von der Mehrheitsgesellschafterin der GmbH - einer Aktiengesellschaft. Die Klägerin vertrat... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 16.03.2005
- 3 L 372/05.NW -

Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein und darf nicht mehr Rad fahren

Die Straßen­verkehrs­behörde darf einem Radfahrer, der betrunken am Verkehr teilgenommen hat, nicht nur die Fahrerlaubnis entziehen, sie kann ihm auch das Führen von Fahrrädern untersagen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war ein Student auf dem Universitätsgelände mit seinem Fahrrad zu Fall gekommen und hatte sich verletzt. Ein von der herbeigerufenen Polizei veranlasster Alkoholtest ergab einen Wert von 2,02 Promille. Die Straßenverkehrsbehörde forderte den Mann daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen – auch... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 05.04.2001
- 1 U 125/00 -

"Wenn der Steuerfahnder 3 x klingelt" - Unzulässige Überschrift einer Werbeanzeige eines Anwaltes

Die Überschrift "Wenn der Steuerfahnder 3 x klingelt ..." ist bei einer Werbeanzeige eines Anwalts unzulässig. Dies hat das OLG Oldenburg entschieden. Wie es ausführt, ist es Anwälten zwar erlaubt, objektiv und in sachlicher Weise über ihr Dienstleistungsangebot zu informieren.

Auch nach dem heutigen Berufsrecht sei es Rechtsanwälten aber untersagt, sich in rein reklamehafter Weise anzupreisen. Diese Grenze sei hier überschritten. Die Überschrift bediene sich eines Spielfilmtitels ("Wenn der Postmann dreimal klingelt"), der wegen seines spektakulären Inhaltes einen hohen Bekanntheitsgrad, aber keinerlei Bezug zur beworbenen anwaltlichen Tätigkeit habe. Das... Lesen Sie mehr




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